dbb Landesbünde

Energiekosten: Belastungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes abfedern

Angesichts steigender Energiekosten haben dbb Landesbünde in den vergangenen Tagen gefordert, die daraus erwachsenden Belastungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes abzufedern – etwa durch eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung.

Aktuell erhalten Beschäftigte etwa in Niedersachen, die in Ermangelung von Dienstfahrzeugen mit ihrem privaten PKW Dienstreisen zur Erfüllung ihrer Aufgaben wahrnehmen, eine Reisekostenentschädigung von 30 Cent/Kilometer. Nach Berechnungen des NBB, basierend auf Vergleichen mit anderen Bundesländern und Grundlagenberechnungen der mobilen Verbrauchskosten, sei eine Mindesterhöhung auf 42 Cent/ Kilometer notwendig. Genau die hat der NBB in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten am 15. März 2022 gefordert.

Ein entsprechendes Schreiben an den Ministerpräsidenten von Sachsen hat auch der SBB geschickt. Die Wegstreckenentschädigung für Dienstreisende sei zuletzt im Jahr 2013 angepasst worden und betrage aktuell 17 Cent/Kilometer für „normale“ Dienstreisende, 30 Cent/Kilometer bei triftigen Gründen für die Nutzung des Privat-Kfz und 35 Cent/Kilometer bei typischen Außendienstlern.

In Schleswig-Holstein ist die Situation ähnlich: Wenn der private Pkw dienstlich genutzt wird, betrage die Wegstreckenentschädigung aktuell lediglich 20 Cent/Kilometer beziehungsweise bei einem erheblichen dienstlichen Interesse 30 Cent/ Kilometer, so der dbb Landesbund. Inzwischen dürfe kein Zweifel mehr bestehen, dass diese Werte zu gering sind und „es ist nicht hinnehmbar, dass Kosten zur Erledigung von Dienstgeschäften, die dem Gemeinwohl dienen, auf die Beschäftigten abgewälzt werden“, so dbb Landeschef Kai Tellkamp.

„Beschäftigte, die im Dienst aus triftigen Gründen ihr Privatfahrzeug nutzen, brauchen einen Ausgleich für die ihnen entstehenden Mehrkoste durch gesteigerte Spritpreise“, stellte der BBB Chef Rainer Nachtigall klar. Der Freistaat müsse über die Wegstreckenentschädigung – zumindest vorübergehend – schnell und unbürokratisch für Ausgleich sorgen.

„Eine Vielzahl unserer Kolleginnen und Kollegen wird vom Dienstherrn direkt oder indirekt veranlasst, zur Dienstausübung und Aufrechterhaltung des Außendienstes für ausschließlich dienstliche Fahrten, ihren privaten PKW zu nutzen. Dabei legen unsere Beschäftigten aufgrund der Entwicklungen für Treibstoff mittlerweile auch noch erheblich drauf. Die Absicherung von Dienstgeschäften und notwendige Dienstreisen dürfen nicht den einzelnen Beschäftigten auferlegt werden“, betonte auch der tbb Vorsitzende Frank Schönborn. Er forderte außerdem sofortige Maßnahmen der Landesregierung in Thüringen für eine Verlängerung der Homeoffice-Möglichkeiten.

Dietmar Knecht, der Vorsitzende des dbb m-v, sieht sowohl bei den Spritkosten als auch dem Homeoffice auch den Bund in der Pflicht: „Mecklenburg-Vorpommern ist Pendlerland, daher ist die Vereinbarkeit von Funktionsfähigkeit und Attraktivität der täglichen Arbeit auf der einen Seite und dem Privatleben auf der anderen von immenser Bedeutung. Momentan legen die auch Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst aufgrund der Preisentwicklung beim Treibstoff mittlerweile erheblich drauf, daher brauchen wir geeignete Sofortmaßnahmen insbesondere des Bundes, die der Kostenexplosion entgegenwirken. Es reicht dabei bei weitem nicht aus, in einem Jahr nach der nächsten Steuererklärung Entlastungen bei der Kilometerpauschale zu offerieren.“

Der dbb saar sieht ebenfalls dringenden Handlungsbedarf, um die Funktionsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Dienstes nicht zu gefährden. Neben einer landeseinheitlichen Homeoffice-Regelung sei dafür, so auch dbb Landeschef Ewald Linn, auch eine zeitnahe Erhöhung der Wegstreckenentschädigungen nach dem Saarländischen Reisekostenrecht nötig.

 

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