Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Elterngeldreform: Reformwille nicht erkennbar

Der Referentenentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes verfehlt die bessere partnerschaftliche Aufteilung der Elterngeldmonate. Hier müsse dringend nachgebessert werden, fordert die dbb bundesfrauenvertretung.

„Viel zu zaghaft kommt die Neugestaltung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes daher. Wir hätten uns von Bundesministerin Giffey hier eine mutige Reform erhofft, die deutlich positive Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung der Elterngeldmonate setzt. Die Wünsche der Väter, gesetzliche Unterstützung zu erhalten, um längere Elternzeiten bei den Arbeitgebenden auch gegen Widerstände durchzusetzen, bleiben unberücksichtigt. An dieser Stelle muss nachgebessert werden, um das klassische Rollenbild weiter aufzubrechen“, kritisierte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 11. März 2020 den vorliegenden Referentenentwurf.

Aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung sei der Entwurf auch in weiteren Bereichen verbesserungswürdig, um den Bedürfnissen der Eltern gerecht zu werden. Erforderlich sei beispielsweise auch die Anhebung der Mindesthöhe des Elterngeldes. „Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 hat der Gesetzgeber hier keine Veränderungen vorgenommen. Das Mindestelterngeld muss entsprechend den steigenden Lebenshaltungskosten nach oben korrigiert und künftig einmal jährlich der Inflation angepasst werden. Auch zur Übertragungsdauer der Elternzeit über das achte Lebensjahr des Kindes hinaus sowie zur Verteilung der Elternzeit, die viel zu lang im Voraus dem Arbeitgeber mitzuteilen ist, schweigt sich der Referentenentwurf aus“, so die Vorsitzende.

Der Entwurf behandelt hauptsächlich vier Regelungsvorhaben, die umgesetzt werden sollen. Es handelt sich um die Erhöhung der zulässigen Teilzeitumfänge auf 32 Wochenstunden, um die Erweiterung des Stundenkorridors beim Partnerschaftsbonus auf 24 bis 32 Wochenstunden, um einen weiteren Basiselterngeldmonat beziehungsweise zwei weitere ElterngeldPlus-Monate für Eltern von besonders früh geborenen Kindern sowie um verwaltungsrechtliche Anpassungen. „Die geplante Anhebung der zulässigen Teilzeitumfänge stellt eine begrüßenswerte Weiterentwicklung der Rechtslage dar und orientiert sich an den tatsächlichen Bedürfnissen berufstätiger Eltern. Der darüber hinaus vorgesehene erweiterte Stundenkorridor bei dem Partnerschaftsbonus von 24 bis 32 Wochenstunden ist ein Schritt in die richtige Richtung“, stellt Wildfeuer heraus. Dennoch sei auch der neue Korridor, in welchem Umfang die Eltern ihre Arbeitszeit zu reduzieren haben, um einen Anspruch zu erhalten, weiterhin zu eng begrenzt. Hier bedürfe es weiterer Anpassungen des Referentenentwurfes.

Uneingeschränkt begrüßt wird die Einführung eines weiteren Basiselterngeldmonates für besonders früh geborene Kinder. Hier ist die Überlegung anzustellen, ob aus medizinischer Sicht nicht auch Eltern von Frühchen miteinbezogen werden sollten, die weniger als sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurden.

 

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