Öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen

Einkommensrunde: Inflationsausgleich reicht nicht

In der Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen muss mindestens ein Inflationsausgleich her, fordert dbb Chef Ulrich Silberbach – plus eine Anerkenntnis der Leistungen in der Corona-Krise.

„Wir sind nicht naiv“, sagte der dbb Bundesvorsitzende dem Magazin „Wirtschaftswoche“ am 19. Juni 2020 mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die öffentlichen Haushalte. „Es bleibt aber dabei, dass die Beschäftigten ein Anrecht auf Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung haben. Und der Fachkräftemangel in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist ja auch nicht plötzlich verschwunden. Wir erleben, dass der Staat die Privatwirtschaft mit Milliardensummen unterstützt, auch weil dort gute Lobbyarbeit geleistet wird. Da darf die Politik nicht auf der anderen Seite die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bluten lassen, die in der Krise Herausragendes leisten“, machte Silberbach deutlich. „Vom Beifallklatschen allein können unser Leute ihre Miete und steigende Lebenshaltungskosten nicht finanzieren.“

Ein Inflationsausgleich sei das Minimum – plus eine Anerkenntnis der Leistungen in der Krise, forderte Silberbach für die diesjährige Einkommensrunde, bei der es um die Gehälter von rund 2,5 Millionen Beschäftigten beim Bund und in den Kommunen geht. Den Vorschlag der Gewerkschaften, die Einkommensrunde als angemessene Reaktion auf die aktuelle Krisenlage zeitlich zu entzerren, hatten die kommunalen Arbeitgeber in Sondierungsgesprächen zu Beginn der Woche abgelehnt. Daraufhin haben die Gewerkschaften die Entgelttabellen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVöD) fristgemäß zum 31. August 2020 kündigten, um ab 1. September 2020 in die Verhandlungen einzusteigen. dbb Chef Silberbach betonte die Entschlossenheit der Beschäftigten und des dbb, mit der man in die Einkommensrunde gehe, insbesondere auch in Bezug auf die Bundesbeamten: „Eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten ist für uns nicht verhandelbar.“

Am Tag zuvor hatte auch dbb Tarifchef Volker Geyer die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kritisiert: „Die Wertschätzung der kommunalen Arbeitgeber für ihre Beschäftigten hat den ersten ernsthaften Belastungstest nicht bestanden.“ Die dbb Bundestarifkommission werde am 25. August 2020 die endgültigen Forderungen für die Einkommensrunde beschließen. Geyer: „Wir sind systemrelevant und wir haben während der Pandemie absolute Spitzenleistungen erbracht. Dennoch haben die Arbeitgeber dieses Mal sogar schon vor der eigentlichen Einkommensrunde deutlich gemacht, dass Wertschätzung für sie nur aus warmen Worten besteht.“

Die dbb jugend Vorsitzende Karoline Herrmann zeigte sich ebenfalls enttäuscht: „Dass die Arbeitgeber schon jetzt auf stur schalten und in der aktuellen Krisensituation keinerlei Signale für eine konfliktfreie Verständigung senden, ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, die noch immer bis zum Hals mitten im Corona-Krisenmanagement stecken. Sie jetzt in eine Auseinandersetzung zu nötigen, zeugt von einer Doppelzüngigkeit, die wir in dieser Deutlichkeit nicht erwartet hätten. All die Lippenbekenntnisse zu den systemrelevanten Beschäftigten, den 'Heldinnen und Helden des Alltags' - alles Schall und Rauch.“

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Rund 2,3 Millionen Arbeitnehmer, Azubis und Praktikanten des Bundes und der Kommunen sowie weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie rund 225.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten (187.600) nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

 

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