Öffentlicher Dienst: Einkommensrunde 2018 bei Bund und Kommunen

Einigung - Silberbach: „Wir haben geliefert“

Der Tarifkonflikt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist beigelegt. Gewerkschaften und Arbeitgeber präsentierten das Ergebnis in den frühen Morgenstunden des 18. April 2018.

„Reale Zuwächse und Zukunftsperspektive: Die wochenlangen Proteste und über 40 Stunden intensiver Verhandlungen haben sich gelohnt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach in Potsdam. „Die neue Einkommenstabelle TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen) liegt nach ihrem Umbau im März 2020 um 7,5 Prozent über der alten. Für alle Kolleginnen und Kollegen ergibt sich daraus ein sehr deutliches Plus im Geldbeutel. Wir sind angetreten, den Einkommensrückstand zur Privatwirtschaft zu verringern und wir haben geliefert.“

Der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer ergänzte, dass mit dem Wegfall der alten Erfahrungsstufe 1 und der Neubewertung und Anhebung der übrigen Stufen die Einkommenstabelle im TVöD durchgreifend modernisiert und in ihrer Struktur verbessert werde: „Wir haben die schwierige Balance hinbekommen, etwas für Berufseinsteiger und die Nachwuchsgewinnung zu tun und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Fachkräftemarkt zu verbessern.“

Gegenüber dbb Chef Silberbach hat Bundesinnenminister Horst Seehofer zudem erklärt, dass Besoldung und Versorgung der Beamten des Bundes entsprechend dem Volumen der Tarifeinigung angepasst werden sollen. „Für den dbb und die Bundesbeamten ist es ein richtiges und wichtiges Signal der neuen Bundesregierung: Horst Seehofer hat mir unmittelbar nach der Tarifeinigung erklärt, dass er dem Bundeskabinett zeitnah den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018-2020 vorlegen wird. Es soll Linearanpassungen beinhalten, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten übertragen. Damit kommt er unserer Forderung in der Einkommensrunde direkt nach“, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nach der Verhandlung.

Friedhelm Schäfer, Zweiter Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb: „Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, das Volumen der mit der Tarifeinigung erreichten Verbesserungen den Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe in Form entsprechender Linearanpassungen sowie der Einmalzahlung zukommen zu lassen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass diese ebenso an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und deren hervorragende Dienstleistungen entsprechend honoriert werden. Die notwendigen strukturellen Veränderungen im Tarifbereich – insbesondere im Tabellenbereich – werden über diesen Weg auch den Beamtinnen und Beamten zu Gute kommen. Unser Einsatz hat sich gelohnt.“

Dass sich auch Azubis über mehr Geld und Urlaub freuen dürfen, betonte die Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann: „Azubis erhalten zwei Gehaltssteigerungen von je 50 Euro pro Monat, einmal zum 1. März 2018 und einmal zum 1. März 2019. Außerdem gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag, insgesamt also 30. Die Nachwuchsgewinnung ist die Zukunftsfrage für Deutschlands öffentlichen Dienst, der personell auf dem letzten Loch pfeift. Das scheinen die Arbeitgeber in Bund und Kommunen nun endlich begriffen zu haben.“

Eine Übersicht der Ergebnisse inklusive der vorläufigen Gehaltstabellen gibt es unter: dbb.de.

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

 

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