Ergänzungstarifvertrag Charité

Einigung erzielt – Beschäftigte profitieren

Am 13. Dezember 2017 sind die Verhandlungen zum Ergänzungstarifvertrag zwischen dem dbb, Vertretern der Charité und des KAV Berlin erfolgreich abgeschlossen worden. Damit ist einerseits der Erhalt der gegenüber dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) besseren haustariflichen Regelungen vereinbart. Andererseits ergeben sich für viele Beschäftigte zusätzliche Verbesserungen durch die Geltung des TVöD ab 1. Januar 2018, zum Beispiel mit Blick auf die Entgeltordnung.

Die bereits im Spätsommer 2017 geklärten Verhandlungsgegenstände wurden in einem Einigungspapier zur Unterschrift vorgelegt. Zentrale Inhalte der Einigung sind:

Aus Sicht des dbb profitieren die Charité-Beschäftigten in mehrfacher Hinsicht vom Abschluss: Im Vergleich zu anderen Beschäftigten, die nach TVöD bezahlt werden, müssen sie keine Absenkung der Jahressonderzahlung als Kompensation für die neue Entgeltordnung hinnehmen. Das ist bisher einmalig im öffentlichen Dienst, da im TVöD die Absenkung der Jahressonderzahlung für alle Beschäftigte um vier Prozentpunkte bis ins Jahr 2019 vereinbart worden war. Trotzdem kommen den Beschäftigten der Charité die Verbesserungen des TVöD, wie die P-Tabelle, zugute.

 

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