Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Eilzuständigkeit für Zoll nun auch in Thüringen beschlossen

Thüringen war bislang das letzte Bundesland, in dem Zollbeamtinnen und -beamte nicht die Eilzuständigkeit für polizeiliche Aufgaben hatten. Diese letzte Lücke im langjährigen bundesweiten Fleckenteppich wurde nun auf Initiative des BDZ geschlossen. Der Thüringer Landtag hat am 10. Juni 2022 eine entsprechende Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes beschlossen.

Die vom BDZ verfolgte Strategie einer schrittweisen Verwirklichung der bundesweiten Eilzuständigkeit hat sich damit als erfolgreich erwiesen. Die Gewerkschaft setzt sich seit Jahren in allen Bundesländern für rechtliche Regelungen zur Eilkompetenz für Vollzugskräfte des Zolls ein.

Zuvor waren die Zöllnerinnen und Zöllner bei der Feststellung einer Straftat, zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder auch bei Antreffen eines zur Fahndung ausgeschriebenen Straftäters darauf angewiesen, die nächste Polizeidienststelle zu informieren und auf das Eintreffen der zuständigen Polizeikräfte zu warten. Sonstiges Handeln war ausschließlich auf der Basis der Jedermannrechte möglich.

Durch die Neuregelung in Thüringen gibt es nun in allen 16 Bundesländern eine einheitliche Rechtslage – und damit Rechtssicherheit für die Zollbeamtinnen und -beamten sowie die Bürgerinnen und Bürger.

 

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