Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

DPolG weist Rentenbeiträge für Beamtinnen und Beamte zurück

Die Forderung nach Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung, die aus einem Arbeitsgremium der CDU an die Öffentlichkeit gelangt ist, wurde von der DPolG am 20. November 2020 vehement zurückgewiesen.

In Berlin erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt: „Wer die Eigenständigkeit der Beamtenversorgung antastet, legt auch die Axt an das Berufsbeamtentum selbst. Dann steht die Funktionsfähigkeit des Staates auf dem Spiel, wenn Polizistinnen und Polizisten beispielsweise demnächst bei Arbeitskämpfen mitmachen. Wer das Berufsbeamtentum zerstört, schafft im Kernbereich staatlicher Aufgaben ein Streikrecht für die Beschäftigten, das ist gefährlich für unser Staatswesen.“

Die wiederholte Forderung nach Beiträgen in die Rentenkassen durch Beamtinnen und Beamte seien nicht neu, sagte Wendt. „Sie wird regelmäßig von der falschen Behauptung begleitet, dass diese keinen Beitrag zu ihrer Altersversorgung leisten würden. Tatsache ist, dass die Beamtenschaft seit Jahrzehnten immer wieder mit Besoldungsanteilen dazu beigetragen haben, dass der Staat Rücklagen für ihre Versorgung hätte bilden können. Dass er dies nur unzureichend getan hat, ist den Beschäftigten jedenfalls nicht anzulasten.“

Wendt wies auch auf die Folgen für die öffentlichen Haushalte hin: „Es würde für die öffentlichen Haushalte eine sehr teure Angelegenheit werden und für die Rentenkasse übrigens auch. Denn die Beamtinnen und Beamten verfügen über ein deutlich höheres durchschnittliches Qualifikationsniveau gegenüber den übrigen Beschäftigten und hätten entsprechend höhere Rentenbezüge zu erwarten. Ihre Bruttobezüge müssten angesichts zu erwartender Beitragszahlungen deutlich angehoben und daneben eine zusätzliche „betriebliche Versorgung“ aufgebaut werden, also noch erheblich mehr Ausgaben für Bund, Länder und Kommunen.“

Der DPolG-Bundesvorsitzende forderte die CDU auf, Stellung zu beziehen: „Letztlich hat die Eigenständigkeit der Beamtenversorgung auch eine verfassungsrechtliche Komponente, es darf bezweifelt werden, dass sich in den Parlamenten eine Mehrheit für eine Änderung findet. Die CDU ist gut beraten, rasch klarzustellen, dass das Papier ihres Arbeitskreises nicht die Meinung der Gesamtpartei widerspiegelt und dort auch nicht mehrheitsfähig ist.“

 

 

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