Die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union

von Michael O’Flaherty

Die Europäische Union fußt auf gemeinsamen Werten: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, die für alle Menschen, die in der Union leben, gelten - einschließlich Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind primärrechtlich in den EU-Verträgen und der EU-Grundrechtecharta verankert – doch das reicht nicht aus. Sie müssen auch konsequent und durchgängig im Sekundärrecht und bei Umsetzung von EU-Recht durch die Mitgliedstaaten geltend gemacht werden.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte – kurz FRA – wurde im Jahr 2007 als EU-Agentur mit Sitz in Wien gegründet, um den Institutionen und Mitgliedstaaten der EU „unabhängige faktengestützte Grundrechtsberatung“ zu bieten. Zu den 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FRA zählen Juristen, Sozial- und Politikwissenschaftler, Statistiker sowie Kommunikationsexperten. Beaufsichtigt wird die Arbeit der FRA von einem Verwaltungsrat, der sich aus von den Mitgliedstaaten berufenen unabhängigen Experten sowie Vertretern des Europarats und der EU-Kommission zusammensetzt.

Zentral in der Arbeit der FRA ist ihr jährlicher Grundrechtebericht. Er bringt auf den Punkt, was sich in den Mitgliedstaaten und in der EU in Sachen Grundrechte getan hat. Dabei stützt er sich auf Informationen des Forschungsnetzwerks der FRA in den EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland gehört hierzu zum Beispiel das Deutsche Institut für Menschenrechte. Wie die vielen weiteren FRA-Berichte und Daten zu spezifischen Themen ist der Grundrechtebericht über die Internetseite www.fra.europa.eu zugänglich – teilweise auch auf Deutsch.

Gesellschaftliche und politische Herausforderungen

Das Jahr 2018 brachte in Bezug auf den Schutz der Grundrechte in der EU Fortschritte, aber auch Rückschritte. Zunächst möchte ich diesbezüglich einige Herausforderungen erwähnen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen:

Antisemitismus

Eine Studie der FRA machte 2018 deutlich, dass Antisemitismus in der EU ein gravierendes Problem ist. Nicht zuletzt die Ereignisse von Halle haben uns die aktuelle Gefahr von Hasskriminalität gegen Jüdinnen und Juden vor Augen geführt. Viele erfahren alltäglichen Antisemitismus und dies in zunehmendem Maße online. Dies führt dazu, dass ein alarmierend großer Anteil der jüdischen Gemeinschaft – nämlich 44 % der Befragten in Deutschland (38 % in den 12 Mitgliedstaaten, die an der Studie teilgenommen haben) – erwägt, Europa zu verlassen. Insgesamt glauben 74 % der befragten Juden in Deutschland (70 % in den 12 EU Mitgliedstaaten), dass die Mitgliedstaaten nicht genug tun, um Antisemitismus zu bekämpfen. Deshalb unterstützt die FRA die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten dabei, umsetzbare Strategien zu erarbeiten, um Antisemitismus vorzubeugen und entgegenzuwirken.

Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen

Musliminnen und Muslime sind ebenso wie die jüdische Bevölkerung häufig Ziel von Hass und Diskriminierung. Die FRA sammelt Daten über gegen Muslime gerichtete Vorkommnisse, damit EU-Akteure und Mitgliedstaaten gezielter darauf reagieren können. So zeigen spezifische Daten über die Diskriminierungserfahrungen muslimischer Frauen, wie wichtig es ist, das Gleichgewicht zwischen Religions- und Glaubensfreiheit (Artikel 10 der EU-Grundrechtecharta) und anderen legitimen Zielen einer demokratischen Gesellschaft zu wahren, wenn etwa die Verwendung religiöser Symbole in der Öffentlichkeit gesetzlich eingeschränkt werden soll.

Marginalisierung von Roma

Roma leben seit Jahrhunderten in Europa und sind mit geschätzten sechs Millionen die größte ethnische Minderheit in der EU. Das Ausmaß an Benachteiligung, Ausgrenzung und Diskriminierung der Roma stellt rechtlich wie politisch ein Versagen in der EU und ihren Mitgliedstaaten dar. Roma erfahren nicht nur soziale Ausgrenzung, wie beispielsweise von Roma-Kindern in Schulen, sondern auch manifesten Hass im Alltag. Die Lage der Roma bleibt eines der drängendsten Grundrechteprobleme in der EU. Für politische Entscheidungsträger auf nationaler und europäischer Ebene sollte es daher weiterhin Priorität haben, gezielte Maßnahmen zu ergreifen und die hierfür vorgesehenen EU-Fördermittel effektiv einzusetzen, damit sich die unhaltbare Lage der Roma in der EU substantiell verbessert.

Situation von Geflüchteten

Im Jahr 2018 ertranken durchschnittlich sechs Menschen pro Tag im Mittelmeer. Wie Europa mit dem Schicksal dieser Menschen umgeht, ist erschreckend; ebenso wie die Versuche, die Seenotrettung durch zivilgesellschaftliche Hilfsorganisationen in Verruf zu bringen und teilweise zu kriminalisieren. Die Rettung in Seenot geratener Menschen ist ein humanitärer Akt, der auf der Umsetzung geltenden Seerechts und international verbriefter Menschenrechte basiert. Die FRA beobachtet mit besonderer Sorge die prekäre humanitäre Situation in den Flüchtlingslagern der Ankunftsländer, insbesondere was den Schutz und die Rechte geflüchteter Kinder betrifft, die zudem auch häufig unbegleitet sind (d.h. sie sind ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen eingereist). Diesen Herbst erscheinen daher neue FRA-Berichte über die Rückführung von Minderjährigen in Drittstaaten und über die Erfahrungen junger Flüchtlinge.

Schutz unserer Grundrechte im Netz

Die zunehmende Digitalisierung und Entwicklung neuer Technologien wie der künstlichen Intelligenz oder der Einsatz von Gesichtserkennung in unterschiedlichen Bereichen rücken den Schutz unserer Privatsphäre und persönlicher Daten immer stärker in den Fokus. Auch Desinformation gibt Anlass zur Sorge. Inwiefern sich künstliche Intelligenz auf die Grundrechte auswirkt, wenn etwa auf Daten mit schlechter Qualität basierende falsche Algorithmen angewendet werden, wird die FRA in Zukunft ganz besonders beschäftigen.

Neue Maßnahmen zur Stärkung und Wahrung der Grundrechte

Trotz dieser erwähnten Herausforderungen gab es im vergangenen Jahr allerdings auch bestimmte Entwicklungen, die Grund zur Hoffnung geben:

In der EU-Rechtssetzung gab es einige bemerkenswerte Fortschritte. So traten die Allgemeine Datenschutzgrundverordnung und die Europäische Säule sozialer Rechte in Kraft; und bei Maßnahmen zur Stärkung des EU-Außengrenzschutzes, insbesondere im erweiterten Mandat der EU-Grenzschutzbehörde FRONTEX, wurden verstärkt Grundrechtsaspekte mit einbezogen.

Dass die Einhaltung der Grundrechte eine fundamentale Säule europäischer Demokratien darstellt, erfährt immer mehr politische Aufmerksamkeit. So ist die Stärkung der nationalen Menchenrechtsinstitute und Antidiskriminierungsstellen zunehmend in den Fokus gerückt. Auch dass in einigen Mitgliedsländern zivilgesellschaftliche Akteure massive Einschränkungen erfahren, hat auf europäischer Ebene große Aufmerksamkeit erhalten. Nicht zuletzt wurde in den vergangenen Jahren das EU-Instrumentarium zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten ausgebaut – und auch von Europäischem Parlament, Rat, Gerichtshof und der Kommission gegenüber einigen Mitgliedstaaten angewendet.

Erfreulich ist auch, dass das Interesse an der EU-Grundrechtecharta steigt. Vor allem der Europäische Gerichtshof, aber auch immer mehr nationale Gerichte nehmen sich die Charta zum Maßstab. Verglichen etwa mit den Konventionen der Vereinten Nationen oder des Europarats ist die EU-Grundrechtecharta mit ihren zehn Jahren noch recht jung. Deshalb ist es wichtig, weiterhin daran zu arbeiten, dass sie in den Mitgliedstaaten verstärkt Eingang in Gesetzgebung und Gerichtsverfahren findet.

Die globalen nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen haben auch in der EU einen hohen Stellenwert erhalten. Wie eng die sogenannte Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit den Grundrechten zusammenhängt, veranschaulicht unser aktueller Grundrechtebericht in einem speziellen Kapitel.

Ausblick

Damit wir in Zukunft die Grundrechte weiter verwirklichen können, müssen EU-Akteure, Regierungen der Mitgliedstaaten, regionale und lokale Behörden, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft eng zusammenarbeiten.

Dabei ist es zunächst wesentlich, bestehende Grundrechtestandards zu kennen und anzuwenden. Grundrechte sind keine freiwillige Handlungsempfehlung, sondern sie sind durch das Recht der EU und der internationalen Völkergemeinschaft garantiert. Dazu trägt die FRA bei, indem wir die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten in Rechtsetzung und -umsetzung beraten und praktische Hilfe wie z.B. Lehrgänge zur Anwendung der EU-Grundrechtecharta anbieten.

Genauso wichtig wäre der schnellstmögliche Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), um Doppelstandards oder Einschränkungen in der Anwendung von Grundrechten durch die EU zu vermeiden.

Angesichts der nachgewiesenen Diskriminierungen aus unterschiedlichen Gründen und in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Sozialschutz und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen – wozu auch Wohnraum zählt – unterstützt die FRA die Bemühungen des finnischen Ratsvorsitzes, die seit 2008 verhandelte Allgemeine Gleichbehandlungsrichtlinie so bald wie möglich zu verabschieden. Das würde umfassenden EU-Rechtsschutz gegen Diskriminierung aus Gründen wie Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder einer Behinderung gewährleisten.

Die nachhaltigen Entwicklungsziele schließlich können nicht erreicht werden, solange viele Menschen in Armut und sozialer Ausgrenzung leben, die soziale Ungleichheit zunimmt und bestimmte Bevölkerungsgruppen in ständiger Angst vor Gewalt, Belästigung oder Diskriminierung leben müssen. Die FRA kann politischen Entscheidungsträgern notwendige Daten und faktengestützte Analysen bieten, die Erfahrungen genau solcher Bevölkerungsgruppen aufzeigen und diesen Gruppen somit eine Stimme geben.

Der irische Menschenrechtsanwalt Michael O‘Flaherty ist seit September 2015 Direktor der EU-Agentur für Grundrechte (European Union Agency for Fundamental Rights FRA). Zuvor wirkte er als Professor für Menschenrechte an der britischen Universität Nottingham und der Irischen Nationalen Universität Galway, wo er Direktor des irischen Zentrums für Menschenrechte und Leiter der Menschenrechtekommission für Nordirland war. Bei den Vereinten Nationen war er in einer Reihe von leitenden Funktionen tätig, darunter dem Aufbau der UNO-Menschenrechtsmissionen in Bosnien-Herzegowina und Sierra Leone. Von 2004 bis 2012 gehörte er dem Komitee für Menschenrechte der Vereinten Nationen an und war zuletzt stellvertretender Vorsitzender. Derzeit ist Michael O‘Flaherty zudem Gastprofessor für Rechtswissenschaft an der Irischen Nationalen Universität Maynooth.

 

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