Deutsche Einheit: Im öffentlichen Dienst ist noch viel zu tun

„25 Jahre nach dem Fall der Mauer bleibt auch im öffentlichen Dienst noch viel zu tun, um die deutsche Einheit zu vollenden.“ Daran hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am Vortag der Feierlichkeiten in Hannover zum diesjährigen Tag der Deutschen Einheit erinnert.

„Es gibt noch mehrere Baustellen, auf denen die Arbeiten leider nur schleppend vorangehen“, sagte Dauderstädt am 2. Oktober 2014 in Berlin und führte als Beispiel die nach wie vor gravierenden Unterschiede bei den Renten in Ost und West an. Besonders einige Berufsgruppen der ehemaligen DDR, etwa aus den Sektoren Bildung und Gesundheit, fühlten sich immer noch benachteiligt. „Hier muss nun schnell eine Lösung her, sonst werden die Betroffenen diese wohl nicht mehr erleben“, mahnte der dbb Chef. Die Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die Rentenkluft bis 2020 geschlossen werden soll, könne deshalb kaum befriedigen.

Nicht hinnehmbar sei auch, dass es nach wie vor Unterschiede im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, bei der Bezahlungssystematik und der Unkündbarkeit gebe, so Dauderstädt weiter. „Und das, obwohl gerade der öffentliche Dienst großen Anteil an der Gestaltung des Wiedervereinigungsprozesses hatte. Mit ihrer Arbeit haben Tausende Kolleginnen und Kollegen aus beiden Teilen Deutschlands in den Nachwendejahren dazu beigetragen, den Grundsätzen des Rechts- und Sozialstaats bundesweit Geltung zu verschaffen.“

Dass der jüngste Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit noch Nachholbedarf der neuen Länder bei der Angleichung der Lebensverhältnisse an das Niveau in Westdeutschland aufzeige, müsse sicher auch bei der anstehenden Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern berücksichtigt werden, so der dbb Chef weiter. „Zu gleichwertigen Lebensverhältnissen gehört aber auch, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst für gleiche Arbeit gleiches Geld bekommen – egal ob in Mecklenburg-Vorpommern oder in Bayern. Hier sehen wir die Länder in der Pflicht, wenn die Einkommensrunde 2015 startet, und zwar nicht nur für die Tarifbeschäftigten, sondern auch bei der Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten.“

 

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