Der Bundestag beschließt die Quote für Führungspositionen

Der Bundestag hat am 6. März 2015 das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen beschlossen. Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung: „Das wurde auch höchste Zeit. Ich habe es selten erlebt, dass einem Gesetzesentwurf so viele Widerstände entgegenstanden wie diesem.“

Neben einer Quote für Führungspositionen in börsennotierten Unternehmen, gilt ab 2016 auch eine Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist. Ab 2018 soll der Frauenanteil auf 50 Prozent erhöht werden. Zudem soll die Bundesverwaltung Zielvorgaben zur Steigerung des Frauenanteils auf der Führungsebene erlassen.

In der letzten Woche wurde erneut Kritik an dem Entwurf laut: Ausgerechnet der Part des Entwurfes, der sich mit der geschlechtergerechten Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst beschäftigt wurde in der Expertenanhörung im Bundestag als verfassungswidrig und nicht mit dem Europarecht vereinbar bezeichnet. Eine Passage zum Gleichstellungsgesetz habe quasi eine neue Männerquote vorgesehen, da Männer bei Einstellung und beruflichem Aufstieg bevorzugt werden sollten, falls sie im jeweiligen Bereich unterrepräsentiert sein. Diese Kritik führte dazu, dass der Entwurf kurzfristig nochmals geändert wurde. Nun soll Geschlechterparität nicht für alle Ebenen der Bundesverwaltung gelten. Eingegriffen werden soll nur, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Frauen vorliegt. Diese Regelung soll nun auch für Männer gelten.

Helene Wildfeuer: „Die dbb bundesfrauenvertretung wird sehr genau beobachten, ob das Gesetz tatsächlich die gewünschte Wirkung zeigt. Die Erfahrung mit über 20 Jahren Bundesgleichstellungsgesetz hat gezeigt, wie geduldig Papier sein kann.“

 

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