dbb schleswig-holstein: Aufstiegsmöglichkeiten sind wichtig für Motivation

Der dbb schleswig-holstein (dbb sh) hat auf die Bedeutung von Qualifizierung und Aufstiegsmöglichkeiten für die Motivation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hingewiesen. Von Beschäftigten, die sich hinsichtlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten „wie in einer Sackgasse“ fühlen, könne kaum eine besondere Identifikation mit ihren Aufgaben erwartet werden, so der dbb Landesbund am 7. November 2017 mit Blick auf die Allgemeine Laufbahnverordnung.

Kritisch sieht der dbb sh die dort durch den Gesetzgeber eingezogenen hohen Hürden für die Zulassung zum Aufstieg von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2. Erforderlich sind mindestens zwei Beurteilungen mit der höchsten Bewertungsstufe, wobei die letzte Beurteilung im Endamt der Laufbahn erfolgt sein muss. Die praktischen Auswirkungen dieser Regelung müssten genau beobachtet und gegebenenfalls korrigiert werden, so der dbb sh.

Konkretisiert wurden die Aufstiegswege jüngst mit der Verordnung über die für den Bewährungsaufstieg erforderliche Fortbildung (nach § 27 der Allgemeinen Laufbahnverordnung). Sie kommt bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen für Beamte in Frage, die ihre Laufbahn in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt ("mittlerer Dienst") durchlaufen haben. In der Verordnung werden unter anderem der Inhalt der Fortbildung, der Fortbildungsprüfung sowie die Voraussetzungen für das Bestehen geregelt. Positiv sind laut dbb sh Wiederholungsmöglichkeiten der Klausuren und der Fortbildungsprüfung sowie die Möglichkeit für Beamten, entscheidenden Einfluss auf das Thema ihrer Praxisarbeit nehmen zu können.

 

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