Zum 1. Mai:

dbb ruft zur Verteidigung des Grundgesetzes auf

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat zum 1. Mai 2015 die Bevölkerung dazu aufgerufen, die Arbeitnehmerrechte in Deutschland entschlossen zu verteidigen: „Wir erleben in diesen Tagen einen massiven Angriff auf das Grundgesetz. Die Bundesregierung attackiert mit dem geplanten Tarifeinheitsgesetz nicht nur große Teile der Gewerkschaftsbewegung, sondern die Rechte und Freiheiten jedes einzelnen Beschäftigten.“

„Im Grundgesetz steht die Koalitionsfreiheit. Das bedeutet, dass jeder Beschäftigte sich seine Gewerkschaft frei auswählen darf“, sagte Dauderstädt. „Aber wie frei ist diese Wahl, wenn ein Großteil der Gewerkschaften zur Handlungsunfähigkeit verdammt wird, weil man ihnen den Zugang zum Verhandlungstisch nimmt und ihre Streiks für illegal erklärt? Dass ein solches Gesetz von der einst stolzen Arbeiterpartei SPD mit vorgelegt wird, hätte ich nicht für möglich gehalten.“

Mit dem Tarifeinheitsgesetz will die Bundesregierung den Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ festschreiben. „Den Zuschnitt eines Betriebes legen aber im Zweifel die Arbeitgeber fest“, so Dauderstädt weiter. „Damit kann der Arbeitgeber also zukünftig mittels des Betriebszuschnitts entscheiden, wo er welche Gewerkschaft duldet. Dass die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) das gut findet, überrascht uns nicht. Dass aber auch Teile des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) diesen Generalangriff auf die Arbeitnehmerrechte unterstützen, ist kein gutes Zeichen.“

Am 4. Mai 2015 findet im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung zum Tarifeinheitsgesetz statt. Dauderstädt: „Wir hoffen darauf, dass die Abgeordneten die Absurdität dieses Vorhabens erkennen und die Regierung stoppen. Ansonsten ist die Schlappe für die Bundesregierung, wenn wir das Gesetz in Karlsruhe stoppen lassen, auch eine Schlappe für das Parlament.“

 

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