Bundesautobahnreform

dbb fordert vom BMVI Nachbesserung des Standortkonzepts

Der dbb fordert wesentliche Verbesserungen am Standortkonzept für die Infrastrukturgesellschaft, das Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf der Verkehrsministerkonferenz am 19./20. April 2018 vorgestellt hat. Die Nennung der Standorte des Fernstraßenbundesamtes ist ohne weitere Informationen fachlich nicht nachvollziehbar. Obwohl im Gesetz steht, dass die Gewerkschaften bei der Umsetzung der Reform beteiligt werden müssen, ist dies bei der Entwicklung des Standortkonzeptes nicht geschehen.

Fernstraßenbundesamt / Infrastrukturgesellschaft

Die Interessen der Beschäftigten und die Arbeitsfähigkeit sollten beim Standortkonzept klar im Vordergrund stehen. Die aktuellen Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium lassen darauf jedoch nicht schließen. Die rund 15.000 Beschäftigten werden durch das Konzept weiter verunsichert, wenn davon die Rede ist, dass die Zahl der 500 deutschlandweiten Dienstorte halbiert werden soll.

Aufgrund der vielen Fragen zum Standortkonzept fordert der dbb zeitnah ein Gespräch und weitere Informationen vom Bundesverkehrsministerium. Erst dann können der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften, BTB, komba, DVG und VDStra, eine Empfehlung zum Wechsel in die Infrastrukturgesellschaft und das Bundesfernstraßenamt aussprechen.

Die Aussage des Bundesverkehrsministers, dass bei der Neuordnung die Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort gewahrt werden, nehmen die dbb Gewerkschaften sehr ernst. Damit bestätigt Bundesverkehrsminister Scheuer nochmals, dass es keine Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten geben wird, dass wechselbereite Beschäftigte unter Wahrung ihrer Besitzstände übernommen werden und dass die Weiterbeschäftigung grundsätzlich am bisherigen Arbeitsplatz und Arbeitsort erfolgen wird.

 

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