Grundrentengesetz im Bundestag

dbb fordert Verwaltungsvereinfachungen

Die zum 1. Januar 2021 geplante Einführung einer Grundrente wird nach Auffassung des dbb auf der Verwaltungsseite zu erheblichem Mehraufwand in der Bearbeitung führen. Der dbb setzt sich für deutliche Vereinfachungen ein.

„Der dbb begrüßt die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielrichtung, auch langjährigen Beziehern niedriger Einkommen eine Rente zu gewähren, bei der sich die vielen Jahre Beitragszahlung lohnen,“ erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach angesichts der ersten Lesung des Grundrentengesetzes im Deutschen Bundestag am 15. Mai 2020.

„Allerdings führen die geplanten sehr komplexen Regelungen insbesondere zur Einkommensprüfung zu einem Personalmehrbedarf von mehreren tausend Mitarbeitern in der Rentenversicherung.“ Die entsprechenden Aufgaben dürften nicht den bereits vorhandenen Kolleginnen und Kollegen aufgehalst werden. Vielmehr müsse der Gesetzgeber entsprechende Vorkehrungen treffen, „sei es durch möglichst verwaltungsextensive Regelungen, sei es durch die Schaffung entsprechender Stellen“, so Silberbach weiter. Klar sei auch, dass der Starttermin nur gehalten werden könne, wenn der geplante automatische Datenaustausch zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung rechtzeitig anlaufe.

 

 

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