dbb fordert Arbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Menschen in D 115-Servicecentern

Der dbb begrüßt die Einführung der einheitlichen Behörden-Servicenummer im Rahmen des Projekts D 115 als sinnvollen Beitrag zu mehr Bürgerfreundlichkeit und Verwaltungsvereinfachung. Allerdings müsse die Bundesregierung im Zuge der Einführung von E-Government, insbesondere D 115 in ihrem eigenen Verantwortungsbereich für Standards sorgen, die auch blinden und sehbehinderte Menschen eine Tätigkeit in den Telefonzentralen der Servicecenter erlauben.

„Dies bedeutet insbesondere, so der dbb Bundeshauptvorstand in einem Beschluss vom Juni dieses Jahres, dass die vollständige Bedienung der genutzten Programme über die Tastatur möglich ist. Außerdem müssen die Daten aller Anbieter verbindlich in einem Leistungskatalog strukturiert und in möglichst einheitlicher Qualität zur Verfügung gestellt werden. Die Schulung blinder und sehbehinderter Menschen durch qualifizierte Trainer ist zu gewährleisten. Denjenigen Mitarbeitern, für die die Tätigkeit in einem D 115-Servicecenter auch unter diesen verbesserten Umständen nicht realisierbar ist, müssen alternative Beschäftigungen angeboten werden.

Um eine einheitliche Umsetzung der D 115-Services zu gewährleisten, wird die Bundesregierung darüber hinaus aufgefordert, Leitlinien zur Gestaltung eines Servicecenters, insbesondere in Hinblick auf den Erhalt der Arbeitsplätze von blinden und sehbehinderten Menschen, zu entwerfen und den anderen Verwaltungen zur Verfügung zu stellen.“

Einsparungen zum Nachteil von hilfebedürftigen Personensorgeberechtigten (Eltern), Kindern und Jugendlichen im Bereich der Hilfe zur Erziehung werden vom dbb abgelehnt.

 

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