Gesundheitsausschuss diskutiert Krankenversicherung

dbb: Erleichterung für GKV- und PKV-Beitragsschuldner auch auf die Vergangenheit erstrecken

In der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung am 13. Mai 2013 sprach sich der dbb Bundesvorsitzende, Klaus Dauderstädt, dafür aus, die vorgesehenen Erleichterungen gegenüber Beitragsschuldnern nicht nur für die Zukunft zu eröffnen, sondern auch auf die Vergangenheit zu erstrecken.

Das Vorhaben der Regierungskoalition sieht Lösungen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung vor. Bei GKV-Versicherten sollen die 2007 von 1 auf 5 Prozent monatlich angehobene Versäumniszuschläge wieder auf 1 Prozent abgesenkt werden. Bei nicht zahlenden Privatversicherten soll künftig ein Notlagentarif gelten, der nur noch Behandlungen umfasst, die für akute Erkrankungen, Schmerzzustände, bei Mutterschaft und Schwangerschaft erforderlich werden. Auf diesen Tarif können zu einem Viertel die schon gebildeten Altersrückstellungen angerechnet werden. Angesichts von fast drei Milliarden offenen Beitragsrückständen sieht der dbb eine Lockerung der häufig zur Privatinsolvenz führenden Sanktionen als überfällig an.

Nachdrücklich zurückgewiesen hat der dbb das Modell einer Bürgerversicherung, das bei der gleichen Anhörung von der Fraktion DIE LINKE beantragt worden war. DIE LINKE forderte den Deutschen Bundestag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die private Krankenversicherung als Vollversicherung abgeschafft und ihre Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung überführt werden. Als Interessenvertretung von rund der Hälfte aller PKV-Versicherten unterstrich der dbb die bewährte Zweigleisigkeit zwischen GKV und PKV und betonte, dass nur die private Krankenversicherung in der Lage ist, zum Beihilfeanspruch von Beamten verzahnte Tarife anzubieten. Würde die durch die Pluralität der Versicherungsformen bestehende Wettbewerbssituation beseitigt, hätte dies negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht der PKV einen grundgesetzlich garantierten Bestandsschutz zugebilligt.

 

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