Fortkommen im öffentlichen Dienst

dbb bundesfrauenvertretung fordert Modernisierung der dienstlichen Beurteilung

Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer hat ihre Forderung nach der Modernisierung der Beurteilungspraxis im öffentlichen Dienst erneuert. "Es geht uns darum, die Kriterien so zu gestalten, dass sie gendergerecht sind und damit auch tatsächlich vergleichbar werden", machte sie gegenüber dem „Behördenspiegel“ deutlich (Der Behördenspiegel, Ausgabe September 2016).

Noch immer würden Beamtinnen und Beamte zu sehr an „ihrer Hingabe zum Beruf“ gemessen, die unter anderem über die Beurteilungskriterien Präsenz, Mobilität und Flexibilität abgefragt würden. „Männer und Frauen gelten beide als leistungsorientiert, aber bei den Frauen ist diese Einschätzung gepaart mit diskriminierungsanfälligen Kriterien“, so die Vorsitzende. Eine Frau, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu meistern habe, würde dabei dienstlich oftmals schlechter eingeschätzt, als ein in Vollzeit arbeitender männlicher Kollege. Und selbst wenn die Frau in der Sprache der Beurteilung das Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zielgerichtet selbst steuere, mit Durchsetzungsvermögen aktiv gestalte und darüber hinaus im Beruflichen erfolgreich sei, würden diese Aspekte bei der dienstlichen Beurteilung nicht berücksichtigt, so Helene Wildfeuer.

Zudem beklagte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, würde im Rahmen der Beurteilung nicht fallgruppenspezifisch verglichen, wie jeweils Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Beschäftigte in Telearbeitsmodellen untereinander. „Dies bilden die Kriterien nicht ab. Es bleibt den Beurteilenden überlassen, mittels Eigeneinschätzung die Kriterien auf die einzelnen Beschäftigten anzuwenden und deren Leistungen zu bewerten", so Helene Wildfeuer im Gespräch mit dem „Behördenspiegel“. Zwar dürfe niemand diskriminiert werden, dennoch müsse jeder beurteilt und anschließend eine Reihenfolge erstellt werden, die dann für die Beförderung einzelner Bewerberinnen und Bewerber ausschlaggebend sei. „Und dieser Akt der wertenden Erkenntnis, der von Außenstehenden im Einzelnen nicht nachvollzogen werden kann, muss auch noch die vorgegebenen Richtwerte für die Vergabe von Spitzennoten erfüllen“, erklärt die Bezirkspersonalratsvorsitzende aus der bayrischen Finanzverwaltung. Bei einem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht spielt dies jedoch keine Rolle. Bei Gericht kommt es nur darauf an, ob die Beurteilung frei von sachfremden Erwägungen, schlüssig und formal korrekt ist.

 

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