1. Deutscher Diversity-Tag:

dbb bundesfrauenvertretung fordert Ebenen übergreifendes Diversity-Konzept für den öffentlichen Dienst

Zum 1. Deutschen Diversity Tag am 11. Juni 2013 hat die dbb bundesfrauenvertretung ihre Forderung nach nachhaltigen Personalentwicklungskonzepten für den öffentlichen Dienst erneuert. „Je besser die Potenziale von Menschen verschiedener Herkunft, Kultur, Fachkompetenz, aber auch unterschiedlichen Geschlechts und Alters aufeinander abgestimmt sind, desto besser funktionieren gesellschaftliche und betriebliche Abläufe. Das lässt sich auch auf Dienststellen und Behörden übertragen. Angesichts des Fachkräftemangels benötigen wir für den gesamten öffentlichen Bereich ein effektives und Ebenen übergreifendes Diversity Mainstreaming analog zum Gender Mainstreaming“, erklärte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.

Vor allem im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern müsse die Sichtbarkeit von Beschäftigten aus unterschiedlichen Kulturkreisen erhöht werden. „In den Verwaltungen bilden sie eine wichtige Verknüpfung zwischen Bürgerinnen, Bürgern und dem Staat. Deshalb werben wir, vor allem auch dafür, Frauen aus nicht-deutschen Kulturkreisen für eine Beschäftigung in der Verwaltung sowie in Gesundheits-, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen zu begeistern“, hob Helene Wildfeuer hervor.

Darüber hinaus müsse auch innerhalb der Dienststellen mehr Vielfalt gewagt werden. Die öffentlichen Arbeitgeber stünden laut Helene Wildfeuer in der Pflicht, die interkulturelle Kompetenz der Beschäftigten zu stärken und Diskriminierungspotenziale auszuschalten. „Wenn wir Vielfalt generell fördern und die daraus resultierenden gesellschaftlichen Zugewinne für den öffentlichen Dienst maximal nutzen wollen, dann müssen wir auf allen Ebenen Vorbilder schaffen, die zur Nachahmung anregen. Dazu gehört es auch Diskriminierungsfallen gezielt zu entschärfen. Ein wirksames Mittel, über dessen Einsatz wir verstärkt nachdenken müssen, bilden anonymisierte Bewerbungsverfahren. So können Stellen frei von Vorurteilen und unter der im Grundgesetz in Artikel 33 beschriebenen Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und Leistung besetzt werden“, so die Vorsitzende.

 

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