dbb bekräftigt Ablehnung von Bürgerversicherung

Mit der Einführung einer so genannten Bürgerversicherung würde „der historisch gewachsenen Pluralität der Versicherungsformen ein Ende gesetzt, ohne dass mit diesem Schritt eine nachhaltige Sanierung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht werden kann“. Das hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt bei einer Sitzung des Bundestagsausschusses für Gesundheit am 5. Juni 2013 in Berlin nochmals unterstrichen. Anlass der Sitzung war ein Antrag der Fraktion Die Linke „Gesundheit und Pflege solidarisch finanzieren“. „Der dbb bekennt sich ausdrücklich zum gegliederten Gesundheitssystem von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung in Deutschland“, machte Dauderstädt deutlich.

Als Interessenvertretung von rund der Hälfte aller PKV-Versicherten halte der dbb an der bewährten Zweigleisigkeit zwischen GKV und PKV fest. Nur die private Krankenversicherung sei in der Lage, zum Beihilfeanspruch von Beamten verzahnte Tarife anzubieten. Würde die durch die Pluralität der Versicherungsformen bestehende Wettbewerbssituation beseitigt, hätte dies negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht der PKV einen grundgesetzlich garantierten Bestandsschutz zugebilligt, so Dauderstädt.

Durch die Einbeziehung aller privat Krankenversicherten und möglicherweise anderer Einkommensarten in die GKV würden zwar höhere Einnahmen generiert, diesen stünden jedoch ebenfalls steigende Leistungsausgaben gegenüber. „Die Probleme der Gesetzlichen Krankenversicherung würden also verschärft beziehungsweise in die Zukunft verschoben, jedenfalls aber nicht gelöst“, so erklärte der dbb auch in seiner Stellungnahme. Die Darstellung der „Bürgerversicherung“ als Allheilmittel zur Bekämpfung einer Zwei-Klassen-Medizin sei nicht zu Ende gedacht. Es werde vielmehr ebenfalls zu Unterschieden bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen kommen, da über das Spektrum der einheitlichen Grundversorgung hinausgehende Leitungen nur durch Abschluss privater Zusatzversicherungen oder Selbstzahlung ermöglicht werden. Dies bedeute eine Differenzierung zwischen „arm“ und „reich“.

Zudem drohe im Fall einer sofortigen Einbeziehung aller PKV-Versicherten ein Verstoß gegen das Eigentumsrecht, wenn Altersrückstellungen, die für jeden Privatversicherten individuell gebildet werden, in das umlagefinanzierte System überführt werden. „Hier wären sowohl Zuständigkeitskonflikte mit den Ländern als auch eine Klageflut betroffener Beamter und Versorgungsempfänger zu befürchten“, heißt es in der dbb-Stellungnahme.

 

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