dbb begrüßt Übertragung von Verbesserungen auf Beihilfe des Bundes

Der dbb begrüßt, dass aktuelle Leistungsverbesserungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nun auf die Beihilfe des Bundes übertragen werden sollen.

In einem Beteiligungsgespräch mit dem Bundesinnenministerium zur Bundesbeihilfeverordnung – BBhV (Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen) am 18. Juni 2014 in Berlin wurde der dbb vom Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra vertreten. Benra hob unter anderem hervor, dass es Verbesserungen in den Bereichen Früherkennungsuntersuchungen - etwa für erblich belastete Frauen mit familiärem Krebsrisiko – und Vorsorgemaßnahmen geben wird. Zu begrüßen sei auch, dass durch modifizierte Gebührensätze für Heilpraktiker deren Leistungen anerkannt und im Katalog der Beihilfe gesichert werden.

Zugleich nutzte der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik das Beteiligungsgespräch, um nochmals auf Probleme von gesetzlich versicherten Beamten hinzuweisen. Deren Beihilfebemessungssatz war 2012 von 100 Prozent auf den jeweils tatsächlich gewährten Satz reduziert worden. „Auch wenn für Bestandsbeamte noch eine fünfjährige Übergangsfrist läuft, ist der Zugang zu einer beihilfeergänzenden privaten Krankenversicherung problemlos nur für die Haupttarife, nicht aber für Zusatztarife möglich. Hier besteht Handlungsbedarf, denn auch gesetzlich versicherte Beamte müssen in den Genuss eines vollständigen Versicherungsschutzes kommen“, so Benra.

Kritisch sprach Benra erneut die langen Beihilfebearbeitungszeiten an: „Die Klagen darüber häufen sich in vielen Bereichen der Bundesverwaltung. Das ist ein grundsätzliches Problem, das dringend gelöst werden muss.“

 

zurück