dbb begrüßt geplante Absenkung des Säumniszuschlags in der gesetzlichen Krankenversicherung

Am 10. April wird sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung befassen. Im Kern geht es darum, dass der Säumniszuschlag auf nicht gezahlte Krankenkassenbeiträge von fünf auf ein Prozent abgesenkt werden soll. Grund für die geplante Änderung ist, dass die hohen Säumniszuschläge von derzeit fünf Prozent monatlich die Verschuldung der Betroffenen derart verschärft haben, dass eine Rückkehr in ein Regelversicherungsverhältnis nur in den wenigsten Fällen möglich war.

Der dbb begrüßt diese Entschärfung ausdrücklich, führen doch die derzeit immensen Säumniszuschläge von bis zu 60 Prozent pro Jahr dazu, dass sich die Beitragsschulden nach bereits vier Jahren der Nichtzahlung mehr als verdoppeln. Damit ist aus Sicht des dbb weder den Versicherten noch den Sozialversicherungsträgern geholfen.

In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zudem die Regelungen zu den von den Krankenkassen angebotenen Wahltarifen verschärft. Der dbb hat in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass Wettbewerbselemente der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im Wesentlichen auf den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander zu begrenzen sind und nicht in das Verhältnis zwischen GKV und privaten Krankenversicherungen (PKV) eingreifen sollen. In diesem Zusammenhang ist auch auf die langjährige Forderung des dbb nach einer Rückkehr zur Beitragsautonomie der gesetzlichen Krankenkassen verwiesen worden.

 

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