BVerfG-Urteile zur Besoldung: dbb m-v will mit Landesregierung sprechen

Der dbb mecklenburg-vorpommern will sich mit der Landesregierung über die Auswirkungen und daraus folgende Modalitäten zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Frühsommer 2017 verständigen.

 

Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass sowohl die um zwei Jahre verzögerte Ost -West-Anpassung der Besoldungsgruppen A 10 und höher als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses im Jahr 2008 zu Lasten der Besoldungsgruppen A 10 und höher in Sachsen verfassungswidrig sind. Der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht sagte am
10. Oktober 2017: „Auch wenn man aus dem Urteil, welches zunächst nur Sachsen betrifft, keine unmittelbaren rechtlichen Folgen reklamieren kann, sehe ich doch das Land in der Pflicht, im Sinne der Betroffenen hier nachzusteuern, um die Verfassungskonformität wieder herzustellen, da die dem Urteil zugrundeliegende Fakten dieselben sind.“

 

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