TdL und dbb

Bundesweite Entgeltordnung für Lehrkräfte: Startschuss für Tarifverhandlungen

Am 20. Februar 2014 haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb beamtenbund und tarifunion in Magdeburg Tarifverhandlungen zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte aufgenommen. Die Tarifpartner wurden angeführt vom TdL-Vorsitzenden, Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn, und vom dbb-Vize Willi Russ. Sie gaben den Startschuss für Tarifverhandlungen, an deren Ende eine bundesweit für alle Lehrkräfte geltende Entgeltordnung stehen soll.

Entgeltordnung Lehrkräfte

Beide Seiten hoben die konstruktive und vertrauensvolle Atmosphäre hervor. Sie betonten, dass eine tarifvertragliche Zuordnung der Lehrkräfte zu den Entgeltgruppen des TV-L einen hohen ordnungspolitischen Wert habe. dbb-Verhandlungsführer Willi Russ: „Mit einer Entgeltordnung kann künftig besser und verlässlicher um Lehrernachwuchs geworben werden.

Die Zeit der einseitigen Regelung der Eingruppierung der Lehrkräfte durch die Arbeitgeber hat damit ein Ende. Durch eine tarifvertragliche Regelung erhalten die rund 200.000 bundesweit als Arbeitnehmer tätigen Lehrkräfte endlich die Sicherheit, die alle anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes längst haben.“ Der dbb-Vize mahnte, dass die Erwartungen der Lehrerschaft hoch seien und am Ende nur ein handfestes Ergebnis zähle.

Hierzu Finanzminister Bullerjahn: „Wir wollen in der nächsten Entgeltrunde Anfang 2015 eine Entgeltordnung für alle Lehrkräfte vereinbaren. Diese muss die Interessen beider Seiten berücksichtigen und die komplexe Schullandschaft in den Ländern abbilden, in der die Lehrkräfte tätig sind. Wir haben deshalb vereinbart, dass es für die Tarifexperten beider Seiten jetzt erstmal heißt: Hausaufgaben machen und die vielen Fallkonstellationen zusammentragen, die in den einzelnen Arbeitgeber-Richtlinien geregelt sind.“

In aufwändiger Detailarbeit sollen zunächst in den Lehrer-Richtlinien der Länder diejenigen Tätigkeitsmerkmale identifiziert werden, die auch künftig noch praxisrelevant sind. Auf dieser Basis soll dann bis zum Jahresende eine neue Entgeltordnung verhandelt werden. Beide Seiten waren sich einig, dass ein bundesweit geltender Flächentarifvertrag ein gemeinsames Anliegen der Tarifvertragsparteien ist. Deshalb muss eine Entgeltordnung bundesweit für alle Lehrkräfte gelten und kann nur zentral verhandelt werden.

 

zurück