Bundestag billigt Gesetzentwurf zur Wiedergewährung der Sonderzahlung

Der Deutsche Bundestag hat am späten Abend des 1. Dezember 2011 nach zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Wiedergewährung der restlichen Sonderzahlung für Bundesbeamte gebilligt, die 2006 halbiert worden war. Der Entwurf war von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Initiative des dbb am 8. November 2011 eingebracht worden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der seit 2006 nicht ausgezahlte Teil der Sonderzahlung des Bundes in Höhe von 2,44 Prozent bereits ab 1.Januar 2012 und nicht erst ab 2015 wieder gewährt wird. Die Wiedergewährung erfolgt – so wie es im Dienstrechtsneuordnungsgesetz vorgesehen ist – durch eine entsprechende anteilige Erhöhung der Monatsbeträge der Besoldungstabellen.

Der dbb hatte das Hinausschieben des ursprünglich im Gesetz vorgesehenen Wiederauflebens der Sonderzahlung zum 1.Januar 2011 auf 2015 in politischen Spitzengesprächen als massiven Vertrauensbruch kritisiert. dbb Bundesvorsitzender Peter Heesen: „Wir erkennen ausdrücklich an, dass die Dienstherren des Bundes nun am Ende doch zu ihrem Wort stehen. Schließlich haben die Beamtinnen und Beamten mit ihrem Verzicht auf einen Teil der Sonderzahlung einen wesentlichen Beitrag, nämlich 3 Milliarden Euro, zur Konsolidierung des Bundeshaushalts geleistet.“ Die gesetzliche Regelung sei aus Sicht des dbb geeignet, das verlorene Vertrauen in den Dienstherrn Bund wieder herzustellen.

Der Bundesrat wird sich am 16. Dezember 2011 abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz wird dann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

 

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