Bundestag beschließt Elterngeld Plus: Flexibler, aber noch nicht fexibel genug

Am 7. November 2014 hat der Bundestag abschließend über die Neuregelung des Elterngeldes beraten und abgestimmt. Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, hat die Einführung des neuen Elterngeldgesetzes mit dem Namen „Elterngeld Plus“ grundsätzlich positiv bewertet: „Mit der Neuregelung verlängert sich die Bezugsdauer des Elterngeldes Plus um vier Monate je Elternteil, wenn beide pro Woche 20 bis 25 Stunden in Teilzeit arbeiten. Das ist wichtig, um eine partnerschaftliche Aufgabenteilung in den Familien zu ermöglichen. Aber noch besser wäre es, die Wochenarbeitszeit der Eltern in der Teilzeit in einem größeren Rahmen von 20 bis 30 Stunden zu ermöglichen. Mit diesem größeren Zeitkorridor könnte besser auf die Bedürfnisse junger Eltern eingegangen werden. Damit würde sich die Gesetzeslage besser den Realitäten in der frühen Familienphase anpassen.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Elterngeld Plus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit eines Elternteils zukünftig doppelt so lange bezogen werden kann wie bisher. Bislang ist eine Kombination aus Elterngeld und Teilzeit zwar auch schon möglich, der Lohn aus der Teilzeitbeschäftigung minderte jedoch die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes ohne dass sich deshalb die Bezugsdauer verlängert hätte.

Diese Ungerechtigkeit hatte die dbb bundesfrauenvertretung wiederholt kritisiert. Helene Wildfeuer: „Die bisherige Regelung führte de facto zu einer Schlechterstellung der Eltern (meistens die Mütter), die bereits früh nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit in den Beruf zurückkehrten, ob aus finanziellen Gründen, oder auch um den Anschluss im Job mit Blick auf Aufstiegschancen nicht zu verlieren. Es ist gut, dass diese Ungerechtigkeit nun abgeschafft wird.“

Mit der Einführung des Partnerschaftsbonus verlängert sich nicht nur die Bezugsdauer des Elterngeld Plus um vier Monate für jeden Elternteil, wenn beide in Teilzeit arbeiten. Elterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus lassen sich zudem kombinieren. Insgesamt wird die maximale Bezugsdauer des Elterngeld Plus bei 28 Monaten liegen. Das bisherige Elterngeld kann maximal 14 Monate bezogen werden.

Bei Mehrlingsgeburten wird klargestellt, dass es nur einen Anspruch auf Elterngeld gibt: Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind wird ein Zuschlag von 300 Euro ausgezahlt.

Mit dem Gesetz wird auch die Elternzeit flexibler gestaltet werden. So sollen Eltern wie bisher bis zum dritten Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben nehmen können. Zudem soll zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eine Auszeit von bis zu 24 Monaten möglich sein. Diese 24 Monate sollen dann in drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufgeteilt werden können.

Die Flexibilisierung der Elternzeit stellt eine langjährige Forderung der dbb bundesfrauenvertretung dar. Eltern sollen auf Betreuungsbedürfnisse ihres Kindes reagieren können. Schließlich findet Betreuung nicht nur in den ersten drei Lebensjahren statt. Die geplante Übertragung von nunmehr 24 Monaten Elternzeit bis zum vollendeten achten Lebensjahr ist folglich ein Schritt in die richtige Richtung. Aber es entspricht vielmehr den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und Kinder, den Anspruch auf Elternzeit zumindest bis zum 14. Lebensjahr des Kindes übertragbar zu gestalten.

Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen vom Familienausschuss des Bundestages gebilligt. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.

Durch einen vom Ausschuss angenommen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden die Partnermonate auch Alleinerziehende mit gemeinsamen Sorgerecht zugebilligt. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war dies noch an das alleinige Sorgerecht eines Elternteils gekoppelt.

 

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