Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Brexit: Zoll braucht mehr Personal

Wenn Großbritannien die Europäische Union (EU) verlässt– im Falle eines „harten“ Brexits, also ohne Folgeabkommen, zum 30. März 2019 – gelten für den Warenverkehr die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen. Demzufolge müssen sich zahlreiche Wirtschaftsbeteiligte und Reisende mit den Zollformalitäten und -vorschriften auseinandersetzen. „Ein zuvor nie dagewesenes Szenario für den Zoll“, mahnte der BDZ am 15. Januar 2019.

Zwar habe der Bundestag der Zollverwaltung zwischenzeitlich 900 Planstellen für den Mehraufwand im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens (GBR) aus der EU bewilligt. Das sei aber „zu wenig“, kritisiert der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes. Immerhin sei Großbritannien für Deutschland der drittwichtigste Exportmarkt und umgekehrt Deutschland nach den USA der wichtigste Handelspartner für das Vereinigte Königreich. Die Zollverwaltung übernehme zwar nach einem Brexit keine grundsätzlich neuen Aufgaben, gleichwohl sei eine nachhaltigere Personalverstärkung unausweichlich.

 

 

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