BMAS untermauert individuelle Besitzstände

Die dbb tarifunion hat intensive Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über den Übergang der Beschäftigten auf die 41 neu optierenden Kommunen geführt. Anlass war die Unsicherheit vieler Beschäftigter, wie die Einzelheiten dieses Übergangs umgesetzt werden. Die dbb tarifunion hat gegenüber dem BMAS verdeutlicht, dass ein Übergang nicht zu Lasten der Beschäftigten erfolgen darf. Ihre Vergütung und ihre sozialen Besitzstände müssen erhalten bleiben. Das BMAS teilt diese Auffassung und hat dies Ende November nochmals schriftlich klargestellt. Das gesamte Dokument können sie auf unserer Webseite einsehen.

Die wichtigsten Antworten sind hier noch einmal aufgeführt:

Dies ist nur ein kleiner Auszug der wichtigsten Punkte für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Über die Regelungen für Beamte informiert der dbb gesondert. Bei Einzelfragen können sich Beschäftigte durch die Geschäftsstellen der GdS und der vbba beraten lassen.

 

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