Hamburg

Bezügemitteilung: Zahlreiche Widersprüche eingegangen

Seit Ende 2011 streiten sich der dbb hamburg und die Stadt Hamburg aufgrund einer früheren Kürzung bzw. Streichung des sogenannten Weihnachtgeldes mittels einer Musterklage. Mittlerweile haben mehr als 22.000 Beamtinnen und Beamte Widerspruch eingelegt, teilte der dbb hamburg am 25. Januar 2021 mit.

Nach jahrelanger Prozessführung hatte das Verwaltungsgericht Hamburg (VG Hamburg) in der mündlichen Verhandlung am 29. September 2020 entschieden, die Musterklagen des dbb hamburg (und weitere drei Einzelklagen) dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung zu überweisen.

Daraufhin verkündete der Senat, dass die Beamtinnen und Beamten keinen Widerspruch einzulegen bräuchten, weil das entsprechende Urteil auf alle verbeamteten Kolleginnen und Kollegen anzuwenden wäre. Mittlerweile wurde jedoch klargestellt, dass diese Gleichbehandlungszusage sich nur auf die Jahre 2011 und 2012, nicht etwa auf die Folgejahre, bezogen hätte. So hat das Personalamt der Stadt Hamburg in die Bezügemitteilungen für Dezember 2020 den Hinweis aufgenommen und die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten ab dem Haushaltsjahr 2013 negiert.

„Das ist zum einen ein eklatanter politischer Wortbruch; das Vertrauensverhältnis zum Senat ist – gelinde gesagt – gestört. Zum anderen gibt der Senat damit quasi zu, dass die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten zumindest in 2011 und 2012 verfassungswidrig war und auch noch immer ist, denn das VG Hamburg sieht alle entsprechenden Besoldungsgesetze seit 2011 als verfassungswidrig an“, so dbb Landeschef Rudolf Klüver.

Der dbb hamburg hatte daraufhin die gesamte verbeamtete Kollegenschaft noch im Dezember 2020 aufgefordert entsprechend Widerspruch gegen eben diese Bezügemitteilung einzulegen, um die möglichen Ansprüche ab dem Jahre 2013 bzw. ab dem Jahre 2020 zu wahren.

Die CDU hat nun nach dem entsprechenden Sachstand der eingegangenen Widersprüche gefragt. Nach Angaben des Senats liegen zumindest 22.500 Widersprüche der Beamtinnen und Beamten vor. „Das beweist eine hohe Unzufriedenheit von gut 50 Prozent der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die sich in diesen Widersprüchen widerspiegelt. Wenn der Senat nicht einlenkt, steht dem VG Hamburg eine wahre Flut von Einzelklagen ins Haus. Auch der Deutsche Richterbund hat seiner Kollegenschaft im Dezember 2020 nahegelegt, entsprechend Widerspruch einzulegen. Diese Zahlen dürften in der Gesamtzahl der Widersprüche eingegangen sein“, so Klüver.

Der dbb hamburg hat den Bürgermeister schriftlich aufgefordert, unverzüglich Gespräche zur Befriedung der ohnehin schon schwierigen Situation aufzunehmen. Eine Rückantwort steht noch aus.

 

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