Kurz erklärt

Bezahlung im öffentlichen Dienst

Die Bezahlstrukturen im öffentlichen Dienst sind komplex. Das führt oft zu Missverständnissen. Deshalb wird in diesem Artikel die Sachlage noch einmal grob skizziert.

Einkommensrunde 2023

Im öffentlichen Dienst gibt es zwei große Flächentarifverträge: Den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“, der für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen gilt. Und den „Tarifvertrag der Länder (TV-L)“, der für die Tarifbeschäftigten der Bundesländer gilt (mit Ausnahme von Hessen, das mit dem TV-H einen ganz eigenen Weg geht). Die beiden Tarifverträge wurden in den letzten Jahren zeitversetzt verhandelt. Der TVöD wurde etwa zuletzt in 2020 verhandelt (Laufzeit 28 Monate) und nun wieder Anfang 2023. Der TV-L zuletzt in 2021 (Laufzeit 24 Monate) und nun wieder Ende 2023.

Grundsätzlich ist es so, dass sich die Einkommen beider Statusgruppen (Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) – trotz aller systematischen Unterschiede – im Gleichklang entwickeln sollen. Deshalb fordert der dbb bei Tarifabschlüssen deren zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Volumens auf die jeweiligen Beamtinnen und Beamten (Besoldung) sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Versorgung).

Bei dieser Übertragung auf Besoldung und Versorgung ist zu beachten: Obwohl der TVöD, wie beschrieben, für Arbeitnehmende von Bund und Kommunen gilt, betrifft die Übertragung des Ergebnisses auf Besoldung und Versorgung nur die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes. Denn die Besoldung und Versorgung der Landebeamtinnen und –beamten einschließlich der Kommunalbeamtinnen und Beamten richtet sich – auch bei der Anpassungen - nach Landesrecht und damit auch nach dem TV-L. Dabei entscheidet übrigens jedes Bundesland eigenständig, ob und wie es die Übertragung des TV-L-Abschlusses tatsächlich vornimmt. Deshalb existieren mittlerweile 17 teils deutlich unterschiedliche Besoldungsordnungen (Bund + 16 Länder) in Deutschland.

Damit gilt derzeit folgende Zuordnung:

Diese Zerfaserung der Bezahlstrukturen hat der dbb immer wieder kritisiert. Nicht zuletzt deswegen, weil die Unterscheidung zwischen Bund, Ländern und Kommunen für Menschen, die sich nur oberflächlich mit der Thematik befassen, schwer nachvollziehbar ist. So kann zum Beispiel leicht der Eindruck entstehen, in „dem öffentlichen Dienst“ würden jedes Jahr neue Tarifkonflikte ausgefochten, obwohl ganz unterschiedliche Bereiche betroffen sind. Die Aufteilung ist aber politisch gewollt und nicht zuletzt eine Folge der Föderalismusreformen.

 

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