100-jähriges Jubiläum

Betriebsverfassungsgesetz: Sozialer Frieden als Wettbewerbsvorteil

Das Betriebsverfassungsgesetz feiert 100-jähriges Jubiläum. „Das ist ein Grund zum Feiern und zum Fordern“, sagte der Fachvorstand Tarifpolitik und stellvertretende Bundesvorsitzende Volker Geyer am 4. Februar 2020 in Berlin.

„Betriebliche Mitbestimmung ist ein ebenso hohes wie fragiles Gut“, so Geyer weiter. Davon zeuge auch, wie schnell und umfassend die Nazis diese Errungenschaft 1934 aufgehoben hätten. „Wir müssen pfleglich damit umgehen. Die Mitbestimmung gehört zu unserer Demokratie elementar dazu. Leider erheben sich immer wieder Stimmen, die das Betriebsverfassungsgesetz als zu weitreichend und als hinderlich für die Wirtschaft ansehen. Das Gegenteil ist der Fall: Das Betriebsverfassungsgesetz ist ein Wettbewerbsvorteil für unser Land und leistet einen großen Beitrag dazu, dass in unserem Land jetzt schon über Jahrzehnte sozialer Friede herrscht“, erklärte Geyer.

In der Bundesrepublik wurde das Betriebsverfassungsgesetz nach dem Weimarer Vorbild am 14. November 1952 in Kraft gesetzt und 20 Jahre später grundlegend novelliert. Geyer: „Mit 100 Jahren ist es nicht ungewöhnlich, dass so ein Gesetz ein paar Schrammen abbekommen hat. Zum alten Eisen gehört es jedoch noch lange nicht. Gerade in einer Zeit, in der mehr Mitsprache, mehr Bürgerbeteiligung und mehr direkte Demokratie gefordert wird, ist das Betriebsverfassungsgesetz eben nicht nur altehrwürdig, sondern zukunftsweisend.“

 

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