Mecklenburg-Vorpommern

Beteiligungsgespräch zur Besoldungsanpassung

Bei einem Beteiligungsgespräch im Finanzministerium am 25. April 2019 haben der dbb und der damalige Finanzminister Mathias Brodkorb letzte Details der anstehenden Besoldungsanpassung besprochen.

Bereits unmittelbar nach dem Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder im März hatte Brodkorb – aufgrund einer Vereinbarung mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen aus dem Jahre 2018 – die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zugesagt.

Zum entsprechenden Beteiligungsgespräch sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht: „Es ging dabei vorwiegend um die Definition des Begriffes ‚wirkungsgleich‘, da der Tarifabschluss auf der monetären Seite durch das beamtenrechtliche Abstandsgebot nicht ohne Weiteres auf die Beamtenschaft übertragbar war. Wir verständigten uns darauf, diese einzelnen Bestandteile in Form einer kompletten linearen Erhöhung zusammenzufassen.“

Das bedeutet, dass sich die Besoldung abzüglich des seinerzeit vereinbarten 0,2-prozentigen Abschlages für die Versorgungsrücklage zum 1. Januar 2019 um drei Prozent erhöht, zum 1. Januar 2020 erneut um 3 Prozent sowie zum 1. Januar 2021 um 1,2 Prozent. Die Anwärterbezüge werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils um 50 Euro erhöht. Knecht äußerte sich zufrieden über dieses Ergebnis: „Damit ist die Einkommens- und Besoldungsrunde 2019 bis 2021 für alle Bediensteten – egal ob tarifbeschäftigt oder verbeamtet – erfolgreich zum Abschluss gebracht worden.“

 

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