Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Besteuerung von Online-Glücksspiel erfordert vorsorgende Personalplanung

Der DSTG Bundesvorsitzende und dbb Vize Thomas Eigenthaler hat die geplante Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der entsprechenden Ausführungsbestimmungen bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 7. Juni 2021 begrüßt.

Zustimmung gab es vom DSTG Chef vor allem für die geplante Besteuerung des Online-Glückspiels (beispielsweise virtuelles Automatenspielen oder Online-Poker). Eigenthaler sprach sich für eine engmaschige Steuernachschau sowie für eine vorsorgende Personalplanung beim Einsatz von Prüfern in dem Bereich aus.

Hintergrund des Gesetzentwurfs des Bundesrates ist die Neufassung des Glückspielstaatsvertrages der Bundesländer mit Wirkung zum 1. Juli 2021. Dieser sieht unter anderem eine Legalisierung des sogenannten „virtuellen Automatenspiels“ und des „Online-Poker“ vor. Glückspielvarianten, die bislang in Deutschland nicht zulässig waren (Ausnahme: Schleswig-Holstein). Während klassische Automatenspiele – sogenannte terrestrische Automatenspiele – auf der Basis des Bruttospielertrags (Einzahlungen minus Gewinnauszahlungen) der Umsatzsteuer und der kommunalen Vergnügungssteuer unterworfen werden, sieht der Gesetzentwurf beim virtuellen Spiel einem Steuersatz von 5,3 Prozent auf den vollen Spieleinsatz (unter vorheriger Herausrechnung der Glückspielsteuer) vor.

Eigenthaler zeigte auf, dass die herkömmliche Besteuerungsmethode beim virtuellen Automatenspiel zu nicht sachgerechten Ergebnissen führe. „Wir hätten es dann mit einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung sowie mit einem Verstoß gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zu tun“, bilanzierte er. Das terrestrische Spiel würde so klar benachteiligt.

Die Kritik der Glückspiel-Lobby am neuen Besteuerungssystem wies Eigenthaler in der parlamentarischen Anhörung zurück. Die Warnung der Glücksspielanbieter, eine zu hohe Besteuerung lenke die Spieler in illegale Spielangebote ab, sei nicht stichhaltig. „Wenn wir völlig ungeprüft dem Argument ,Flucht in die Illegalität‘ folgen, dann könne der deutsche Steuerstaat auch gleich seine Kapitulation erklären“, erklärte der DSTG Bundesvorsitzende. „Dann können wir auch auf die Tabaksteuer und auf die Mineralölsteuer verzichten und genauso gut die Schwarzarbeit des Handwerkers zulassen.“ Andersrum werde „ein Schuh draus“, sagte Eigenthaler: „Wer Regeln nicht befolgt, der muss als schwarzes Schaf aus der internationalen Glückspielszene herausgenommen werden.“ Dies habe auch bei Onlineplattformen mit dubiosen Händlern funktioniert.

Kritisch merkte Eigenthaler lediglich an, dass zu seinem Erstaunen eine klare Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung nicht vorgesehen sei. Dies sei ein Makel, den man noch beheben müsse.

 

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