Schleswig-Holstein

Bestenauslese im öffentlichen Dienst darf nicht infrage gestellt werden

„Bei der Besetzung freier Stellen muss die Bestenauslese das maßgebende Prinzip bleiben, um einen leistungsfähigen und unabhängigen öffentlichen Dienst zu gewährleisten“, stellte dbb Landesvorsitzender Kai Tellkamp am 21. Juni 2021 klar. Dies gelte auch bei der Besetzung von Schulleitungen sowie bei Entscheidungen des Richterwahlausschusses.

Der Landtag hatte zuvor eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen, wonach schulinterne Bewerbungen grundsätzlich erst bei einer wiederholten Ausschreibung berücksichtigt werden sollen. Auch wenn dies auf schulspezifischen Überlegungen fuße, dürfe sich daraus aus Sicht des dbb sh kein darüberhinausgehender beziehungsweise grundsätzlicher Trend entwickeln. „Interne Kolleginnen und Kollegen gehören nicht aufs Abstellgleis, sondern auf eine Spur mit fairen Karriereperspektiven“, so Tellkamp.

Auch eine Landtagsdebatte über den Richterwahlausschuss betraf die Bestenauslese. Diesem Gremium, in dem Landtagsabgeordnete die größte Gruppe bilden, obliegt die Auswahl bei der Besetzung von Richterstellen. Hier werde jedoch fraktionsübergreifend ein größerer Entscheidungsspielraum gefordert. Um sich nicht darauf beschränken zu müssen, beste Beurteilungen zu bestätigen, wolle man sich nur noch von der Bestenauslese „leiten lassen“. Dabei darf allerdings nach Auffassung des dbb sh nicht das Vertrauen in die unabhängige Justiz gefährdet werden.

Die Bestenauslese, erklärte Tellkamp, sei bereits im Grundgesetz verankert. Danach ist der Zugang zu öffentlichen Ämtern allein von Eignung, Leistung und fachlicher Befähigung abhängig. Das für entsprechende Feststellungen in der Regel maßgebende Beurteilungswesen sei allerdings ein konfliktträchtiges Feld. Vor diesem Hintergrund habe der dbb sh Vorschläge entwickelt, das Beurteilungswesen mit dem Ziel einer größtmöglichen Akzeptanz zeitgemäßer auszugestalten. Darüber hinaus sollten alternative Möglichkeiten der Bestenauslese eine ergänzende Rolle spielen.

 

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