Finanzministerin Katja Wolf hat den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 vorgestellt.
Der tbb begrüßt, dass die Beamtenbesoldung angehoben und die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026 nun auch für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll.
Gleichzeitig erhebt der Gesetzentwurf den Anspruch, die aus Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz folgenden Maßstäbe und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur verfassungskonformen, amtsangemessenen Alimentation anzuwenden und umzusetzen.
Dem Gesetzentwurf ist weiterhin die Aussage zu entnehmen, dass der Freistaat seine Beamtinnen und Beamten seit dem Jahr 2008 bis heute verfassungswidrig zu niedrig besoldet und damit seit fast 20 Jahren. Seit 2008 wurden Einsparungen zu Lasten der Beamtinnen und Beamten erzielt, obwohl die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts frühzeitig erkennen ließ, dass erhebliche Nachbesserungen erforderlich sein würden. Rückzahlungen sind für circa 1.300 Klagende haushälterisch zu berücksichtigen. Denn nur in den Fällen, bei denen nach Erhalt eines Widerspruchsbescheides auch Klage eingereicht und über diese noch nicht entschieden wurde, soll die Nachzahlungsreglung greifen.
Somit betrifft die Nachzahlung ab 2008 nur einen geringen Teil der Betroffenen, über 30.000 weitere Kolleginnen und Kollegen, die ihre Dienstleistung ebenfalls unter unzureichender Besoldung erbracht haben, werden weitgehend ohne Ausgleich bleiben. Dadurch entsteht innerhalb der Beamtenschaft eine problematische Teilung in „Gewinner“ und „Verlierer“. Lediglich für das Jahr 2025 werden allen Beamten eine Rückzahlung gewährt (unabhängig davon, ob sie geklagt haben oder nicht.)
Die geplante Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung als „Weihnachtsgeld“ in Höhe von 4,8 Prozent lehnt der tbb insofern ab, da dies nicht ruhegehaltsfähig ist und direkt in die Besoldungstabelle gehört.
Die mit dem Besoldungsgesetzentwurf verknüpften und geplanten dienstrechtlichen Änderungsregelungen werden vom tbb als problematisch bewertet. Obwohl sie als „zeitgemäße Gegenleistung“ im Kontext des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sowie als „solidarischer Ausgleich“ für die Landeshaushaltsausgaben/ Kosten von etwa 415 Millionen Euro in den Jahren 2026/2027 seitens des Finanzministeriums begründet werden und um Verständnis werben, werden diese Änderungsregelungen als Schikane von Seiten des tbb wahrgenommen.
Thüringer Beamtinnen und Beamte sollen künftig folgende Ausgleichsmaßnahmen schultern: Die Anhebung der Antragsaltersgrenze für den Ruhestandseintritt von 62 auf 63 Jahre; Die Einschränkung der anlasslosen Teilzeit, danach muss nunmehr 75 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit Dienst geleistet werden (bisher: 50 Prozent); Die Streichung des Arbeitszeitverkürzungstages (AZV).
Die bislang beabsichtigten dienstrechtlichen Änderungsregelungen hält der tbb für reine Symbolpolitik. Die ersatzlose Streichung des Arbeitszeitverkürzungstags (AZV-Tag), die Regelung zur Anhebung der Antragsaltersgrenze von 62 auf 63 sowie die ausschließliche (begründete) Teilzeitmöglichkeit von 75 Prozent lehnt der tbb in Gänze ab.