Baden-Württemberg

Besoldung: BBW kündigt Verfassungsklage an

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat im Nachtragshaushalt 2018/2019 keine Mittel bereitstellt, um dem rapide zunehmenden Personalmangel wirkungsvoll zu begegnen. Das nehme der BBW nicht hin, erklärte BBW Chef Kai Rosenberger am 25. September 2018 gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“. Zugleich kündigte er basierend auf einem Gutachten, wonach die Besoldung in den unteren Besoldungsgruppen zum Teil verfassungswidrig ist, für Anfang 2019 eine Verfassungsklage an.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass trotz sprudelnder Steuereinnahmen dem Nachwuchsproblem im öffentlichen Dienst nicht durch geeignete Maßnahmen begegnet werde. Zumal es den in zurückliegenden Monaten aus Regierungskreisen noch anderslautende Signale gegeben habe, so Rosenberger weiter. Die Landesregierung habe die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Notwendig seien angemessene Gehälter und Arbeitszeiten, die Raum für Familie und Freizeit lassen.

Da die Landesregierung ihren Beamtinnen und Beamten im Nachtragshaushalt 2018/2019 aber trotz zunehmender Arbeitsbelastung infolge des Personalmangels jedes Zeichen der Wertschätzung verweigere, zeige der BBW jetzt klare Kante, sagt Rosenberger. Die Regierung sei zwar der Ansicht, die Besoldung sei verfassungskonform, der BBW sehe das jedoch anders. Daher werde man den heutigen Stand vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.

 

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