Frauen in der digitalen Stadt

Berufliches Fortkommen in allen Lebensphasen gewährleisten

Auch ältere weibliche Beschäftigte müssen von der digitalen Entwicklung im öffentlichen Dienst profitieren. Das hat Milanie Hengst, Geschäftsführungsmitglied der dbb bundesfrauenvertretung am 11. Oktober 2016 auf dem Landesfrauenkongress des dbb hamburg in der Hansestadt gefordert. „Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in der kommunalen Verwaltung wäre es fatal, gerade die erfahrenen weiblichen Beschäftigten und deren Wissen durch den digitalen Wandel zu früh zu verlieren. Deshalb brauchen wir dringend altersgerechte Fortbildungsmaßnahmen und ein umfassendes gender- und generationensensibles Gesundheitsschutzkonzept“, so die Vertreterin der dbb bundesfrauenvertretung.

Parallel dazu müssten die Arbeitsbedingungen modernisiert werden, um hochqualifizierten weiblichen Nachwuchs zu gewinnen. „Junge gut ausgebildete Frauen wollen Karriere machen, aber nicht zu jedem Preis“, machte Hengst deutlich. Zeit für Familie und Raum für persönliche Entfaltung im Job seien ausschlaggebend bei der Arbeitgeberwahl. „Für den öffentlichen Dienst heißt das: Flexible und mobile Arbeitsmodelle müssen dort, wo es der Dienstbetrieb zulässt, ermöglicht werden – vor allem auch für Führungskräfte. Das bedeutet aber auch ein Umdenken bei der dienstlichen Beurteilung. Die Arbeitsleistung, nicht die Anwesenheit im Büro muss ausschlaggebend für Spitzenbewertungen sein.“

Dies setze ein Beurteilungssystem voraus, das frei von Diskriminierung sei. „Wir müssen Frauen ein berufliches Fortkommen in allen Lebensphasen gewährleisten. Dazu gehört es auch, späte Karrieren zu fördern und vielversprechende Leistungsträgerinnen während familiärer Auszeiten gezielt zu unterstützen. Über Mentoringprogramme, Top- und Job-Sharing-Modelle müssen wir die junge digitale Generation mit den Dienstälteren gezielt zusammenführen. Nur so können wir weibliche Vorbilder für die jungen Frauen schaffen, auf denen gerade so viel Hoffnung lastet.“ Gleichzeitig dürfe es aber nicht versäumt werden, jene für ihre enorme Leistung zu würdigen, die in Zeiten ohne Computer und ohne flächendeckende Kindertagesbetreuung ihre „Frau“ im Job gestanden haben. Hengst: „Die Anerkennung von Erziehungszeiten in der Beamtenversorgung auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ist hier das Mindeste.“

 

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