Fachgespräch der Spitzenorganisationen

Benra: Rechtliche Ausgestaltung des Beteiligungsverfahrens verbessern

„Die Regelungen des Beteiligungsverfahrens im Beamtenbereich bilden formal zwar das verfassungskonforme Gegenstück zur Tarifautonomie, ihre rechtliche Ausgestaltung wird diesem Anspruch aber nur teilweise gerecht. Da den Beamten Druckmittel, die einem Arbeitskampf gleichkommen, nicht zur Verfügung stehen, sollten im Sinne der Gleichbehandlung beider Statusgruppen, Verbesserungen angestrebt werden“, machte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra anlässlich eines Fachgesprächs zu Beteiligungsrechten von Spitzenorganisationen deutlich, zu dem Vertreter von dbb, DGB, ver.di und Bundesministerium des Innern (BMI) am 9. Juni 2015 in Berlin zusammengekommen waren.

„Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt die Beteiligung der Spitzenorganisationen nur rudimentär. Vieles kann vom Dienstherrn zudem einseitig eingeschränkt werden“, kritisierte der Fachvorstand Beamtenpolitik. Nicht annehmbar sei auch, dass das Beteiligungsverfahren ende, sobald das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen habe: Ab diesem Zeitpunkt sind die Spitzenorganisationen darauf angewiesen, dass sie an der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes im Rahmen von Ausschussanhörungen beteiligt werden: „Derzeit gibt es im parlamentarischen Verfahren keine formalisierte Einbeziehung. Eine solche wäre jedoch zwingend erforderlich“, so Benra.

 

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