Energiekosten

Belastungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes abfedern

dbb Chef Silberbach fordert angesichts steigender Spritpreise, die Belastungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes abzufedern, die Privatwagen dienstlich nutzen.

„Viele Kolleginnen und Kollegen nutzen ihre Privatwagen in Ermangelung von Dienstfahrzeugen dienstlich und sind von den explodierenden Spritpreisen massiv betroffen. Deswegen brauchen sie jetzt schnell einen tatsächlichen Kostenausgleich. Es ist schon ein Unding, dass Dienst- und Arbeitgebende die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Fahrzeuge nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen. Nun auch noch die Beschäftigten, die das mit ihrem Privateigentum kompensieren und dafür sorgen, dass der Außendienst aufrechterhalten wird, auf den massiv gestiegenen Kosten sitzen zu lassen, ist inakzeptabel“, so Silberbach.

Der dbb Chef fordert bundeseinheitliche Festlegungen bei Wegstrecken- und Reisekostenentschädigung im Bereich des öffentlichen Dienstes. „Wir haben bei diesem Thema ohnehin einen Normierungsdschungel, den wir bei dieser Gelegenheit gleich einmal lichten könnten. Wir müssen weg von völlig überflüssigen, objektiv nicht nachvollziehbaren und verwaltungsextensiven Detailregelungen auf regionaler Ebene, die bei bundesweit gleicher Sachlage zu willkürlichen Ungleichbehandlungen führen. Dienst- und Arbeitgebende sind von Flensburg bis zum Königssee gesetzlich zur Kostenerstattung verpflichtet, deswegen muss es nun in Anbetracht der steigenden Kraftstoffkosten zügig eine bundesweit einheitliche Anpassung der Entschädigungsbeträge bei dienstlicher Nutzung von Privatfahrzeugen geben.“

Der dbb Landesbund in Baden-Württemberg (BBW) hat die dortige Landesregierung aufgefordert, das Kilometergeld für Dienstreisen mit dem Privatwagen umgehend den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. BBW-Chef Kai Rosenberger spricht von einer deutlichen Anhebung der Wegstreckenentschädigung auf mindestens 45 Cent pro Kilometer. Angesichts der drastisch davongaloppierenden Preisen für Diesel und Benzin reichten die 35 Cent pro Kilometer nicht mehr aus, die das Landesreisekostenrecht gegenwärtig maximal vorsieht, erklärte der BBW Vorsitzende.

Der dbb Landesbund in Nordrhein-Westfalen (DBB NRW) hat die dortige Landesregierung ebenfalls zu einer entsprechenden Erhöhung aufgefordert, denn die Wegstreckenentschädigung von 30 Cent sei nicht ausreichend. „Diese Mehrbelastung ist nicht länger tragbar“, sagt Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW. „Die Wegstreckenentschädigung muss jetzt angehoben werden!“ Darüber hinaus beanstandet der DBB NRW, dass auch Kostenerstattungen bei Parkgebühren und Verpflegungskostenzuschüssen viel zu niedrig angesetzt seien.

 

 

zurück