Baden-Württemberg

Beihilfe bei Eheleuten/Lebenspartnern: Absenkung der Einkünftegrenze bald Geschichte

Die Absenkung der Einkünftegrenze für beihilfeberechtigte Eheleute und Lebenspartner ist bald Geschichte. Sie soll mit Wirkung zum 1. Januar 2021 auf 20.000 Euro angehoben werden.

Für die Jahre davor soll wieder die bis 31. Dezember 2012 geltende Einkünftegrenze von 18.000 Euro wirksam werden. Ein entsprechender Änderungsentwurf des Landesbeamtengesetzes soll nach Informationen des BBW Beamtenbund Tarifunion in diesen Tagen in die Ressortanhörung gehen. Dafür verantwortlich zeichnet das Finanzministerium.

„Was lange währt, wird endlich gut“, sagte BBW Chef Kai Rosenberger zur geplanten Änderung des Landesbeamtengesetzes, die neben der Beihilfeangelegenheit auch die Überleitung der Besoldungsgruppe A5 nach A6 und A6 nach A7 beinhaltet. Für diese Verbesserungen für die unteren Besoldungsgruppen habe sich der BBW in den zurückliegenden Jahren immer wieder ebenso eingesetzt wie für die Rücknahme der abgesenkten Einkünftegrenze.

Dass das Land jetzt bei der Festlegung der Einkünftegrenze für den betroffenen Personenkreis sogar über die Forderung des BBW hinausgehe, wisse man zu schätzen, sagte Rosenberger am 12. Februar 2020 im Gespräch mit Finanzministerin Edith Sitzmann. Die Ministerin ging davon aus, dass das Kabinett die entsprechende Gesetzesänderung im Herbst abschließend beraten kann. Geprüft werden solle außerdem, ob mittels Vorgriffregelung das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in die Lage versetzt werden kann, die vorliegenden rund 400 Widersprüche wegen versagter Beihilfeleistungen aufgrund der abgesenkten Einkünftegrenze bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zu bescheiden.

 

 

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