Mit Kritik an den langen Bearbeitungszeiten der Thüringer Beihilfestelle hatte sich der tbb am 18. März 2026 erneut an Finanzministerin Katja Wolf gewandt.
Die Forderung: Bestehende Bearbeitungsdefizite mit höchster Priorität voranzutreiben, zusätzliche Mitarbeiter einzustellen, Prozesse zu automatisieren/digitalisieren, Entlastungsprozesse innerhalb der Beihilfestelle voranzutreiben, damit eine zeitnahe sowie verlässliche Gewährung von Beihilfeleistungen sichergestellt werden kann.
Im Antwortschreiben der Finanzministerin vom 7. April 2026 wird versichert, dass der Zustand der langen Bearbeitungszeiten in der Beihilfebearbeitung für alle Beteiligten sehr unbefriedigend sei. Der eigene Anspruch, Beihilfeanträge innerhalb von zehn Arbeitstagen zu bearbeiten, wird weiterhin als Ziel definiert.
Die Bearbeitungsdefizite seien vorläufig in einem geänderten Modus zur Bearbeitung strukturiert und zeitlich befristet durch Ressourcen aus anderen Fachbereichen des TFM erweitert, so die Finanzministerin. Ferner wurde mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts vom 15. Dezember 2025 zunächst die Rechtsgrundlage geschaffen, automatisierte Prozesse einzusetzen, um den Wirkungsgrad der schnelleren Abarbeitung von Beihilfeleistungen zu erhöhen.
Für den tbb lassen die aufgeführten Maßnahmen erkennen, dass ein grundsätzlicher Verbesserungswille ernsthaft verfolgt wird. Gleichwohl erscheint es dem tbb angesichts der über Monate andauernden Ausnahmesituation mit erheblichen Bearbeitungsverzögerungen in der Thüringer Beihilfestelle derzeit noch bedenklich, dass kurzfristig eine nachhaltige Entspannung eintritt.