Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

BDZ bringt Expertise zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ein

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vorgelegt, der am 22. Februar 2021 in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags beraten wurde. Weiterer Bestandteil der Anhörung war ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Umwandlung der Financial Intelligence Unit (FIU) in eine eigenständige Direktion der Generalzolldirektion. Der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, hat als Sachverständiger an der Beratung teilgenommen.

Mehrere Fraktionen befragten Thomas Liebel zur Sichtweise des BDZ hinsichtlich des Vorhabens zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze und der geplanten Neuausrichtung der FIU. Liebel rückte dabei insbesondere die Interessen und Anliegen der betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner in den Mittelpunkt der Anhörung.

Mit dem Gesetzentwurf werden im Wesentlichen die EU-Richtlinie zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems sowie die EU-Änderungsrichtlinie zur Harmonisierung der Struktur von Verbrauchsteuern auf Alkohol in nationales Recht umgesetzt. Thomas Liebel drang angesichts der Neuregelungen auf eine sichtbare Verstärkung der Verbrauchsteuerbereiche der Zollverwaltung. Der BDZ hält eine personelle Stärkung im dreistellen Bereich für unabdingbar.

Im Zuge der Anhörung stellte Liebel auch die Entwicklung der FIU seit deren Verlagerung vom Bundeskriminalamt als funktionale Behörde in die Zollverwaltung dar. Der BDZ forderte die Generalzolldirektion auf, die geplanten personellen Unterstützungsmaßnahmen der FIU transparent zu machen, um qualitative und verlässliche Aussagen zu erhalten.

 

zurück