SGB II und Neo Projekt im Fokus

BA: Verhandlungen fortgesetzt

Am 18. und 19. April 2013 kam der dbb erneut mit der Arbeitgeberseite zu Tarifverhandlungen zusammen. Auf der Tagesordnung stand neben allgemeinen Fragen und der Tarifierung neuer Fachkonzepte das Thema SGB II. In den gemeinsamen Einrichtungen strebt die BA die Erweiterung der zulässigen Dienstposten an. Künftig soll es die Möglichkeit geben, die Dienstposten aus dem SGB III Bereich auch in den gemeinsamen Einrichtungen anzuwenden. Dies greift nach Ansicht des dbb zu kurz. Die Besonderheiten vor Ort werden so noch nicht genügend berücksichtigt. Wichtige Posten, wie zum Beispiel der des Datenschutzbeauftragten, fehlen. Aus diesem Grund haben wir der Arbeitgeberseite einen konkreten Forderungskatalog überreicht, welche Dienstposten noch auszubringen sind.

Ein weiteres Kernthema war die Tarifierung der Fachkonzepte Zentrale und Regionaldirektion. Aufgrund der Neuausrichtung der Aufgabenschwerpunkte der damit einhergehenden Verlagerung der Verantwortung soll für die Beschäftigten in beiden Bereichen künftig die Funktionsstufe 1 flächendeckend ausgebracht werden. Der dbb konnte sich mit seiner Forderung durchsetzen, dass es durch Neo in der Fläche nicht zu einseitigen Verlusten kommen darf. Bis 2015 sollen Funktionsstufen, die aufgrund des Übergangs in den Operativen Service wegfallen würden, gesichert werden. Als „noch nicht ausgereift“ bezeichnete Siglinde Hasse, Verhandlungsführerin des dbb, das Angebot der Arbeitgeberseite zur Familienkasse. „Hier muss noch nachgebessert werden“, so Hasse weiter.

Thema der nächsten Verhandlungsrunde wird die tarifliche Bewertung des Operativen Service sein. Der dbb wird genau darauf achten, dass nicht nur die Belastungen für zu erzielende Performance- und Effizienzgewinne auf den Schultern der Kolleginnen und Kollegen in den Agenturen lasten. Hier muss ein fairer Ausgleich aller Interessen erfolgen. Verhandelt wird auch über die Vorstellungen der Arbeitgeberseite zur Umorganisation des BA-Service Hauses. Hier sehen die Arbeitgeber Anpassungsbedarf aufgrund der Anforderungen, welche die aktuelle Abrechnungssoftware an die bestehenden Organisationsstrukturen stellt.

 

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