Aviation Security: Bundesweiter Manteltarifvertrag unterzeichnet!

Die Einigung auf einen Manteltarifvertrag im Bereich Luft- und Flughafensicherheit ist nach langen und schwierigen Verhandlungen erreicht. Vertreter des dbb und der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft aus Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), FraSec GmbH und FIS GmbH haben den Tarifvertrag am 8. November 2013 unterzeichnet. Der Manteltarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Bereich Aviation Security bundesweit einheitlich. „Der Manteltarifvertrag bedeutet mehr Sicherheit für die Kolleginnen und Kollegen“, bewertete Willi Russ, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, den Abschluss. „Mit den bundesweit einheitlichen Regelungen gehören Wettbewerbsvorteile auf Kosten der Beschäftigten bei der Auftragsvergabe der Vergangenheit an.“ Der nun gefundene Kompromiss enthält zahlreiche Verbesserungen für die Beschäftigten. Teilweise werden noch Verhandlungen zur Überleitung in den neuen Tarifvertrag geführt, etwa bei der FraSec GmbH.

Urlaub

Die Beschäftigten haben, bezogen auf eine Fünftagewoche, zukünftig folgenden Anspruch auf Erholungsurlaub:

In den Betrieben, in denen nicht in einer Fünftagewoche gearbeitet wird, erfolgt die Berechnung des Urlaubsanspruchs nach der folgenden Formel: Urlaubstage in Fünftagewoche x Jahresarbeitstage / 260.

Wo ein höherer Urlaubsanspruch besteht, bleibt dieser als Besitzstand erhalten. Für Arbeit an Heiligabend und Silvester wird zusätzlich je ein halber Urlaubstag gewährt.

Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte nach § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) beträgt durchschnittlich 160 Stunden monatlich. Eine individuelle höhere Arbeitszeit bleibt als Besitzstand erhalten. Vollzeitbeschäftigte in den Bereichen §§ 8, 9 LuftSiG, Service- und Fluggastdienste sowie Verwaltungsangestellte arbeiten im Durchschnitt regelmäßig 174 Stunden monatlich. Die Höchstarbeitszeit beträgt 208 Stunden im Monat.

Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz sind künftig nur bei Einigung der Betriebsparteien durch Betriebsvereinbarung möglich. Arbeitszeitkonten werden betrieblich ausgestaltet. Teilzeitbeschäftigte, die in den letzten zwölf Monaten vor Inkrafttreten des Tarifvertrags ihre vereinbarte Arbeitszeit überschritten haben, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit. Kurzeinsätze werden durch einen Mindestvergütungsanspruch von 4 Stunden reguliert.

Wegezeiten

In einer Niederschriftserklärung zum Tarifvertrag haben die Tarifparteien vereinbart, dass sie gemeinsam eine Regelung zum Thema Wegezeiten finden wollen. Der dbb strebt einen Ausgleich für die Zeiten an, die die Beschäftigten außerhalb ihrer Arbeitszeit zu und von ihrem Einsatzort am Flughafen zurücklegen müssen.

Entgelt und Sonderzahlungen

Für die Entgeltbedingungen, beispielsweise Zeitzuschläge, wird ein separater Entgeltrahmentarifvertrag verhandelt. Bereits im Manteltarifvertrag wurde vereinbart, dass alle Beschäftigten künftig Anspruch auf ein monatliches Regelentgelt und damit auf ein planbares monatliches Einkommen haben. Im Krankheitsfall wird das monatliche Regelentgelt voll weitergezahlt. Bei Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall sowie während des Urlaubs wird zusätzlich der Durchschnitt der in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlten Zuschläge fortgezahlt.

Darüber hinaus wurden die folgenden Sonderleistungen festgeschrieben:

Auftragswechsel

Eine deutliche Verbesserung bringt der Manteltarifvertrag außerdem bei der Neuvergabe eines Auftrags. Der neue Auftragnehmer muss den Beschäftigten im Rahmen des ausgeschriebenen Auftrags ein Vertragsangebot auf der Basis der bisherigen Arbeitsbedingungen unterbreiten. Dabei kann er nur dann eigenes Personal vorrangig einsetzen, wenn dieses bereits am Flughafen beschäftigt ist.

Weiterbildung und Einsatzverbot

Angeordnete Weiterbildungs-, Schulungs- und Nachschulungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit und sind dementsprechend zu vergüten. Der Arbeitgeber trägt außerdem die Kosten der Maßnahmen. Bei einem dauerhaften Einsatzverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen des betrieblichen Bedarfs zunächst nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten zu suchen, auch wenn diese zusätzliche Qualifizierungen notwendig machen. Bei zeitweisem Einsatzverbot muss der Arbeitgeber ebenfalls nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen oder betriebliche Regelungen, beispielsweise zum Urlaubsabbau oder zu Arbeitgeberdarlehen, vereinbaren.

Sonstige Regelungen und Laufzeit

Darüber hinaus enthält der Manteltarifvertrag unter anderem Regelungen zu bezahlter Arbeitsbefreiung, Kündigungsfristen, Arbeitszeugnis, Einsicht in die Personalakten und Chancengleichheit von Frauen und Männern. Der Tarifvertrag tritt zum 1. September 2013 in Kraft und wirkt ab dem 1. Januar 2014. Die Regelungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2018.

Nach der Vertragsunterzeichnung erklärte Willi Russ: „Der dbb hat sich im Bereich der Flughafensicherheit als Verhandlungspartner etabliert. Der Manteltarifvertrag war für uns aber nur der erste Schritt. Verbesserte Entgeltrahmenregelungen müssen nun folgen. Außerdem stehen in einigen Bundesländern Verhandlungen über Entgelterhöhungen an. Auch dort setzt sich der dbb dafür ein, dass die verantwortlichen Tätigkeiten im Sicherheitsbereich angemessen honoriert werden!“

 

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