Tarifvertrag soll mit Leben gefüllt werden

Autobahn GmbH des Bundes: dbb im Fachgespräch mit dem Arbeitgeber

Bereits im Herbst 2019 haben der dbb und die Autobahn GmbH des Bundes einen Tarifvertrag (TV) für die mittlerweile 10 000 Beschäftigten des Unternehmens unterzeichnet. Dieser müsse aber weiter mit Leben gefüllt werden, mahnte dbb Tarifchef Volker Geyer bei einem Treffen mit Gunther Adler, dem Geschäftsführer Personal der Autobahn GmbH, am 31. März 2021.

„Vor ziemlich genau anderthalb Jahren haben wir den Kolleginnen und Kollegen ‚Verlässlichkeit, Schutz und viel Perspektive!‘ versprochen. Mit dem TV Autobahn haben wir das Versprechen damals eingelöst“, so Geyer. Dieser müsse jetzt aber flächendeckend vor Ort konkret gelebt und angewandt werden. Hermann-Josef Siebigteroth, Chef der VDStra.- Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten im dbb, der ebenfalls an dem Treffen teilnahm, ergänzt: „Genau darüber wachen wir und unsere Betriebsräte vor Ort mit viel Einsatz.“

Doch der Teufel stecke dabei wie so oft oftmals im Detail, erklärten die Gewerkschafter. So stammen etwa die über 10 000 Beschäftigten, die jetzt in zehn Niederlassungen arbeiten, aus allen sechzehn Bundesländern. Aus dem Zusammenwachsen dieser unterschiedlichen Traditionen und Tarifrechte ergäben sich viele der aktuellen Probleme. Besonders deutlich werde das beim Thema „Zulage Gefahrenraum Autobahn“: Der Arbeitgeber habe die Notwendigkeit erkannt, dass die an sich eindeutige Regelung einheitlich in der gesamten Autobahn GmbH angewandt werden müsse. Deshalb werde er dazu eine mit dem Übergangsbetriebsrat abgestimmte klarstellende Anweisung herausgeben. So soll zukünftig sichergestellt werden, dass bundesweit das gleiche Recht und die gleiche Definition gilt.

Ähnlich verhalte es sich mit der Eingruppierung. So würden die gleiche Tätigkeit und der gleiche Titel derzeit nicht bundesweit zur gleichen Eingruppierung führen. Aus Sicht des dbb sei deshalb eine einheitliche Arbeitsplatzbeschreibung beziehungsweise Tätigkeitsdarstellung für jeden einzelnen Arbeitsplatz unabdingbar, um Unzufriedenheit bei den Beschäftigten zu verhindern. Adler sagt diesbezüglich zu, beim nächsten Gespräch einen konkreten Fahrplan für diese Vereinheitlichung zu präsentieren.

Geyer und Siebigteroth erklärten weiter, dass die neue Autobahn GmbH ihre erste Bewährungsprobe in diesem Winter gut bewältigt habe. Insbesondere, weil die Kolleginnen und Kollegen ihre berechtigten Urlaubswünsche zurückgestellt hätten. Dies sei ein Beleg dafür, dass der „erfolgreiche Betriebsstart“, von dem die Autobahn GmbH auf ihrer Homepage schwärme, vor allem den Beschäftigten zu verdanken sei. Auch viele andere Probleme hätten sie mit ihrem großen Engagement kompensiert. Aus Sicht des dbb sei es auch deshalb unerlässlich, dass sich der Arbeitgeber jetzt zeitnah mit dem Übergangsbetriebsrat berate, wie die aktuell geltenden Regelungen zur Übertragung von Urlaub auch für die nächsten Jahre sinnvoll und zur Zufriedenheit aller angewandt werden.

Beide Seiten waren sich einig, dass eine schnelle und offene Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Gewerkschaft, Betriebsrat und Beschäftigten unerlässlich ist, um dauerhaft erfolgreich zu sein und ein Gemeinschaftsgefühl wachsen zu lassen. In diesem Sinne wurden noch weitere Themen angesprochen, die bei einem nächsten Gesprächstermin im Mai konkretisieren werden sollen.

 

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