Dataport-Entgeltordnung

Auf der Zielgeraden: Verhandlungen über die neue Entgeltordnung zum TV-Dataport

Am 6. / 7. Oktober 2011 haben die dbb tarifunion, ver.di und die Arbeitgeberseite auf einer Klausursitzung letzte Details der geplanten Entgeltordnung für die Dataport-Beschäftigten diskutiert und weitgehend geklärt. Lösungen für die wenigen noch offenen Fragen des künftigen Eingruppierungsrechts werden bis zum nächsten Gesprächstermin am 7. November 2011 vorbereitet. Die einvernehmliche Klärung auch dieser letzten offenen Fragen vorausgesetzt steht die abschließende Einigung in den seit 2008 geführten Verhandlungen damit unmittelbar bevor.

Die Dataport-Entgeltordnung soll zum Jahr 2012 in Kraft treten. Sie ersetzt die in technischer und inhaltlicher Sicht überholte und nicht länger zeitgemäße BAT-Vergütungsordnung als bislang weitergeltendes Recht. In vieler Hinsicht besser als die BAT-Regelung schafft die künftige Dataport-Entgeltordnung einen objektiven, transparenten und gerechten Bewertungsrahmen für die vielseitigen Leistungen der Dataport-Beschäftigten. Durch das Inkrafttreten der Entgeltordnung sind Nachteile für die vorhandenen Beschäftigten, die zum Großteil noch aus dem BAT in den TV-Dataport besitzstandswahrend übergeleitet wurden, ausgeschlossen.

Das neue Eingruppierungssystem folgt dem Baukastenprinzip. Danach wird jede Entgeltgruppe anhand von bis zu sieben tätigkeitsbezogenen Merkmalen unter Einschluss der bei Dataport möglichen Fachkarrieren umfassend beschrieben und eindeutig definiert. Die eingruppierungsrelevanten Merkmale lauten Fachanforderung wie beispielsweise Vorkenntnisse oder Ausbildung – dabei stehen anderweitig erworbene vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausbildung gleich – sowie Planung, Soziale Kompetenz, Breite beziehungsweise Tiefe der Problemlösungskompetenz, Entscheiden und Verantworten. Diese Merkmale sind nach einer umfassenden Überprüfung und Bewertung der bei Dataport vorhandenen Stellen, der sogenannten Referenzstellen, festgelegt worden.

Wir werden über den weiteren Fortgang der Verhandlungen informieren.

 

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