Auch Wirtschaftsweise gegen gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit

„Der Sachverständigenrat rät nicht dazu, den Vorschlag von BDA und DGB an den Gesetzgeber jetzt aufzugreifen und das Prinzip der Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben“, heißt es im jetzt veröffentlichten Herbstgutachten des Sachverständigenrates für Wirtschaft. Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion, begrüßte diese Position uneingeschränkt: „Wir freuen uns, dass sich der Sachverständigenrat ausführlich und fundiert mit dem Thema Tarifpluralität befasst hat und sehen unser Position bestätigt. Die Wirtschaftsweisen teilen unsere rechtlichen Bedenken hinsichtlich einer Grundgesetzänderung und lehnen wie wir aktionistische Änderungen ab.“ Stöhr bekräftigte die Forderung aus dem Herbstgutachten, in dem es heißt: „Vielmehr bietet es sich an, Erfahrungen zu sammeln und auszuwerten. Erst dann sollte über eventuelle weitergehende gesetzliche Maßnahmen entschieden werden.“

In ihren Darlegungen nehmen die Gutachter auch Bezug auf ein Gutachten, das der dbb bei dem Tübinger Arbeitsrechtler Professor Hermann Reichold in Auftrag gegeben hatte: „Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit hat eine Vereinbarkeit der Tarifeinheit mit dieser grundgesetzlichen Vorschrift verneint. Diese Auffassung wird in weiten Teilen des juristischen Schrifttums geteilt und ist unlängst in einem Rechtsgutachten für die dbb tarifunion (als Spitzenverband der tariffähigen Gewerkschaften des dbb beamtenbund) bekräftigt worden (Reichold, 2010).“

„Wie Professor Reichold kommt auch der Sachverständigenrat zu der Auffassung, dass angesichts der Bedeutung des Artikels 9 Absatz 3 eine Grundgesetzänderung nicht in Frage kommt. Das ist auch unsere Meinung, und dafür werden wir in den nächsten Wochen und Monaten offensiv werben“, so dbb-Vize Stöhr. „Weder rechtlich, noch aus der Tarifpraxis heraus besteht die Notwendigkeit für ein Beschneiden der Tarifpluralität.“

 

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