Verhandlungen mit Innen- und Finanzminister

Attraktivitätssicherung Brandenburg: „Landesverwaltung jetzt fit für die Zukunft machen“

Schnelle Ergebnisse erhofft sich der dbb beamtenbund und tarifunion von einem ersten Spitzentreffen bei den Verhandlungen über Maßnahmen zur Sicherstellung der Attraktivität der Brandenburger Landesverwaltung am Mittwoch, 20. Juli 2016, in Potsdam. Erstmals kommen die Gewerkschaften mit den Ressortchefs Karl-Heinz Schöter (Ministerium des Innern und für Kommunales) sowie Christian Görke (Ministerium der Finanzen) zusammen, um zu den seit Februar 2016 in Arbeitsgruppen bearbeiteten Positionen das weitere Vorgehen zu besprechen.

„Wir haben konstruktiv zum lebens- und altersgerechten Arbeiten diskutiert und gehen optimistisch in die Spitzenrunde, wo wir hoffentlich schnell erste konkrete Ergebnisse erzielen können“, sagte dbb-Verhandlungsführer Karl-Heinz Leverkus im Vorfeld der Gespräche. „Für uns steht die Entlastung lebensälterer Beschäftigter besonders im Fokus. Wir brauchen attraktive Altersteilzeitregelungen in der Brandenburger Landesverwaltung.“ Im Februar 2016 hatten Landesregierung und Gewerkschaften vereinbart, sich dem Thema Attraktivitätssicherung der Landesverwaltung in Arbeitsgruppen zu nähern, die seitdem, auf Arbeitgeberseite von den zuständigen Staatssekretären der Ministerien geleitet, zwei Mal getagt haben. Weitere Themenkomplexe, die in den Gesprächen behandelt werden sollen, sind „Gewinnung und Einstellung junger Beschäftigter und Attraktivität des öffentlichen Dienstes“ sowie „Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung“. Karl-Heinz Leverkus: „Wenn wir den Generationenwechsel in der Landesverwaltung erfolgreich gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit der brandenburgischen Landesverwaltung verbessern wollen, sind das genau die entscheidenden Themen. Wir müssen die Landesverwaltung jetzt fit für die Zukunft machen – die Zeit drängt!“ Leverkus betonte, dass die Ergebnisse der Verhandlungen „als Gesamtpaket allen Tarifbeschäftigen und Beamten in Brandenburg zugutekommen müssen. Das gilt für Nachwuchskräfte ebenso wie für die dienstälteren Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung.

 

zurück