Arzneimittelkosten senken – ja! Verhandlungsfreiheit der Krankenkassen einschränken – nein!

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hat der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb, Klaus Dauderstädt, die Bestrebungen, durch Einsparungen im Arzneimittelsektor die Finanzbasis der GKV auf solide Füße zu stellen, grundsätzlich begrüßt. Nur eine unabhängige Nutzenbewertung so genannter innovativer Arzneimittel sei zielführend. Die mit den Änderungsanträgen von Union und FDP eingebrachte Verlagerung der Konzeption der Nutzenbewertung auf das Bundesgesundheitsministerium ermöglicht jedoch eine nachträgliche Aufweichung der Regularien.

Deutliche Worte fand Dauderstädt hinsichtlich der Anwendung des Kartellrechts als Ordnungsrahmen für Verhandlungen zwischen Krankenkassen und den Leistungserbringern. „Nimmt man den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit Rabattverträge zu schließen, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die Arzneimittelausgaben in der GKV. Die vorgesehenen Einsparungen werden nun durch Einschränkungen in der Verhandlungsfreiheit der Krankenkassen zunichte gemacht.“

Die neu installierten Partizipationsmöglichkeiten der privaten Krankenversicherungsunternehmen entsprechen im Grundsatz zwar einer Forderung des dbb, jedoch hat beispielsweise die Vereinbarung von Erstattungsbeträgen lediglich im Benehmen zu erfolgen. Der dbb hätte sich an dieser Stelle mehr Mitspracherechte im Sinne von Verhandlungsmöglichkeiten und damit ein größeres Maß an Verhandlungsautonomie für die privaten Krankenversicherungsunternehmen gewünscht, so der dbb-Vize.

 

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