Arbeitsschutz bei psychischen Belastungen verbessern

Der dbb sieht dringenden Handlungsbedarf, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig besser vor arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen zu schützen. In einem Beschluss des dbb Bundeshauptvorstandes vom Juni 2012 wird deshalb eine Ergänzung des Arbeitsschutzrechts gefordert.

„Die Zahl der psychischen Erkrankungen nimmt seit Jahren stetig zu. Psychische Erkrankungen verursachen die längsten Ausfallzeiten im Beruf und sind mittlerweile zum Hauptgrund für Erwerbsminderungsrenten geworden. Dennoch werden die sie verursachenden psychischen Belastungen derzeit im Arbeitsschutzrecht nicht explizit berücksichtigt. Der dbb sieht daher die Notwendigkeit, hier gegenzusteuern.

Um die Regelungslücke zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu schließen, fordert der dbb, dass das Arbeitsschutzrecht um diese ergänzt und die gesetzgeberische Schutzabsicht somit konkretisiert wird. Dies bedeutet, dass die psychischen Belastungen sowohl im Arbeitsschutzgesetz als auch in den einzelnen konkretisierenden Verordnungen ausdrücklich aufzuführen sind. Im Sinne eines umfassend verstandenen Arbeitsschutz-Ansatzes fordert der dbb darüber hinaus, die Einbeziehung der Aspekte monotone Arbeit, Einzelarbeit und Arbeitstempo in das vorhandene Arbeitsschutzrecht.

 

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