Anschlusstarifverträge Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sachsen-Anhalt

Am 25. August 2010 hat sich die dbb tarifunion mit dem Kultusministerium und dem Ministerium der Finanzen auf Anschlussregelungen zum Tarifvertrag für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verständigt. Der am 31. Juli 2011 auslaufende Tarifvertrag wird im Wesentlichen zu unveränderten Konditionen für die Dauer eines Jahres fortgeschrieben. Aber auch über den 31. Juli 2012 hinaus werden tarifvertragliche Regelungen bis Ende 2014 getroffen, die auch weiterhin Perspektiven für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten. Mit den tariflichen Anschlussregelungen setzen die Landesregierung Sachsen-Anhalt und die dbb tarifunion ein deutliches Zeichen, um die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Zukunft verantwortungsbewusst zu gestalten.

Für die Schuljahre 2010/11 und 2011/2012 gelten die bestehenden Regelungen weiter. Bis zum 31. Juli 2012 bleibt es damit für alle pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 34 Wochenstunden und einer Vergütung von 85 Prozent. Auch alle anderen Tarifregelungen, wie etwa zum Urlaub und zum Ausgleich bei Inanspruchnahme von mehr Ferienarbeitstagen, bleiben unverändert bestehen.

Ab dem 1. August 2012 treten teilweise geänderte Regelungen in Kraft. Die Kolleginnen und Kollegen an Förderschulen arbeiten 35 Stunden (34,5 Kontaktstunden, 5,5 weitere Stunden, 4 Ferienarbeitstage) bei einer Vergütung von 87,5 Prozent. Für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allen anderen Schulformen bleibt die Arbeitszeit gegenüber den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 unverändert bei 34 Stunden. Ausnahmen wird es in Ganztagsschulen geben, wenn aus dem pädagogischen Konzept der Schule ein entsprechender Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachgewiesen wird. Wenn Kolleginnen und Kollegen bei entsprechendem Bedarf der Schule in den Ferien mehr eingesetzt werden, als es den ausgewiesenen Ferienarbeitstagen entspricht, so ist ihnen in der Unterrichtszeit ein entsprechender Freizeitausgleich zu gewähren. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können beim Arbeitgeber künftig beantragen, dass sie weniger als die tarifvertraglich vereinbarten Stunden arbeiten wollen. Wird die Arbeitszeit auf 75 % oder weniger reduziert, wird ein Einsatz außerhalb der Stammschule ohne Zustimmung des Betroffenen ausgeschlossen.

 

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